Jöhnke & Reichow erreicht Reduzierung der Provisionsrückforderung gegenüber TELIS FINANZ Vermittlung AG

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow erreicht in einem gerichtlichen Verfahren für ihre Mandantin gegenüber der TELIS FINANZ Vermittlung AG eine Reduzierung der Provisionsrückforderung.

TELIS FINANZ Vermittlung AG fordert Provisionsrückzahlung

Unsere Mandantin war als selbstständige Versicherungsvertreterin gemäß der §§ 84, 92 HGB für die TELIS FINANZ Vermittlung AG tätig. Nach der Beendigung des Handelsvertretervertrages rechnete die TELIS FINANZ Vermittlung AG weiter über das Provisionskonto der ausgeschiedenen Versicherungsvertreterin ab. In der darauffolgenden Zeit wies das Provisionskonto aufgrund nicht bestandsfester Verträge Lastsalden auf. Nachdem unsere Mandantin diese nicht ausglich, wurde sie unter Fristsetzung zur vollständigen Rückzahlung der aufgelaufenen negativen Saldos aufgefordert. Nach Fristablauf wurde sodann unmittelbar das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Die Versicherungsvertreterin beauftragte alsdann die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Forderungsabwehr.

Darlegung der Provisionsrückforderungen

Nach Erhebung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow wies diese darauf hin, dass die seitens der TELIS FINANZ Vermittlung AG geltend gemachte Provisionsrückforderung nicht hinreichend substantiiert sei (siehe zu den Anforderungen der Darlegungslast auch OLG München: Darlegung von Provisionsrückforderungen). Denn das Unternehmen, das einen Rückforderungsanspruch geltend macht, hat konkret darzulegen und im Bestreitensfall nachzuweisen, dass die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs vorliegen. Nach Auffassung der Kanzlei Jöhnke & Reichow hatte die TELIS FINANZ Vermittlung AG die geltend gemachte Forderung noch nicht hinreichend substantiiert. Eine Substantiierung hätte auch Angaben zu den Stornierungsgründe sowie insbesondere einen Vortrag zu den Nachbearbeitungsmaßnahmen hätte beinhalten müssen.

Kanzlei Jöhnke & Reichow erwirkt Reduzierung der Provisionsrückforderung der TELIS FINANZ Vermittlung AG

Nach Ansicht der TELIS FINANZ Vermittlung AG habe diese die Nichtdurchführung der gescheiterten Versicherungsverträge, die den geltend gemachten Provisionsrückforderungen zugrunde lagen, nicht zu vertreten. Die Stornonachbearbeitungen seien durch ihre Mitarbeiter, soweit möglich und erforderlich, durchgeführt worden. Die TELIS FINANZ Vermittlung AG kündigte auch an, hierzu im Rahmen eines streitigen Verfahrens weiter detailliert vorzutragen. Zur Verhinderung eines solchen gerichtlichen Klageverfahrens konnte durch konstruktive Verhandlungen der Kanzlei Jöhnke & Reichow eine Reduzierung der Provisionsrückforderung im Rahmen eines Vergleiches um ca. 2/3 der Provisionsrückforderung erreicht werden.

Fazit

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow freut sich, dass für ihre Mandantin eine erhebliche Reduzierung der Provisionsrückforderung erreicht werden konnte. Das Verfahren zeigt erneut, dass bei einer ausführlichen Auseinandersetzung mit Provisionsrückforderungen und einer konstruktiven Verhandlung die Forderungshöhe deutlich reduziert werden kann. Bei Zweifel an der Begründetheit der Provisionsrückforderung ist es daher empfehlenswert einen im Handelsvertreterrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der rechtlichen Prüfung des Falles zu beauftragen.

Weitere Informationen, wie sich Versicherungsvertreter gegen unberechtigte Provisionsrückforderungen der Versicherer wehren können, finden Sie unter Rückforderung von unverdienten Provisionen: So kann sich der Versicherungsvertreter wehren!

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