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Berufsunfähigkeit bei mehreren Berufen eines Selbstständigen (OLG Dresden)

Die Darlegung der Berufsunfähigkeit bei mehreren Berufen erfordert die konkrete Ausgestaltung dieser Berufe nachvollziehbar dem Versicherer gegenüber darzustellen. Weiter hat er auch dazulegen, dass ihm seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine weiteren Betätigungsmöglichkeiten in diesen Berufen lassen.

In einem Fall vor dem OLG Dresden (Urteil vom 29.05.2013, Az. 7 U 1220/12) hatte der Versicherungsnehmer zwei Berufe: selbstständiger Boden- und Parkettleger sowie eine gewerbliche Vermietung. Das OLG Dresden stellte auf die tatsächlichen Tätigkeiten des Versicherungsnehmers bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit ab – also darauf, was er bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit tatsächlich und konkret beruflich gemacht hat.

Hat der Versicherungsnehmer aus seiner handwerklichen Unternehmertätigkeit ein ähnlich hohes Einkommen wie aus seiner gewerblichen Vermögensverwaltung erzielt, die nicht ohne Auswirkung auf das konkrete Gepräge seines konkreten „Berufs” sein können, so spricht das für die Ausübung mehrerer Berufe.

Berufsunfähigkeit bei mehreren Berufen – das ist zu beachten!

Die Beweislast für die Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherungsnehmer! Es kommt dabei stets auf die konkret ausgeübten Tätigkeiten des Versicherungsnehmers an! Auch bei Selbstständigen kommt es darauf an, ob ihre Gesundheitsbeeinträchtigung sie an Einzelverrichtungen hindert. Diese Einzelverrichtungen müssen ferner für ihre bisher konkret ausgeübte Tätigkeit prägend und wesentlich gewesen sein.

Erst ein solcher vollständiger Vortrag ermöglicht die Beurteilung des Versicherers, ob der Versicherungsnehmer den Anforderungen der konkret ausgeübten Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr gewachsen ist. Dies wird bei der Berufsunfähigkeit vorausgesetzt (OLG Dresden, Urteil vom 11.05.1999, Az. 3 u 2853/98).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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Berufsunfähigkeit eines Selbständigen

Bei Selbstständigen ist die Berufsunfähigkeit differenzierter zu betrachten! Eine Berufsunfähigkeit ist erst dann gegeben, wenn der selbstständige Versicherungsnehmer unter Ausnutzung seiner innerbetrieblichen Gestaltungsräume seine bisherige Tätigkeit nicht mehr in dem vereinbarten Grad fortsetzen kann. Dabei ist jedoch immer das in seinem konkreten Beruf typische Direktionsrecht gegenüber den eigenen Mitarbeitern zu berücksichtigen.

Die Frage einer zumutbaren Umorganisation eines Betriebs durch den Betriebsinhaber ist in einer Gesamtbetrachtung nach einer betrieblich sinnvollen Umorganisation – trotz seiner gesundheitlichen Einschränkung – noch verbleibender Tätigkeitsfelder zu beantworten.

Sollten Sie als Selbstständiger Unternehmer oder Privater Unterstützung bei der Beantragung von Berufsunfähigkeitsrenten benötigen, oder hat der Versicherer die Leistungen bereits abgelehnt (siehe hier), so sollten Sie sich zeitnah an einen kompetenten Ansprechpartner im Versicherungsrecht wenden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Stellung eines Leistungsantrages ebenso wie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Soforthilfe und Tipps entnehmen Sie unserer Präsenz unter www.bu-anwalt24.de. Weitere Informationen und Rechtsprechungen zu dem Thema finden Sie unter „Versicherungsrecht“ und „Berufsunfähigkeitsversicherung“ .

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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