Berufsunfähigkeit durch Depression: Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. zahlt Vergleichssumme in Streit vor dem LG Bonn

Im Rahmen eines Streits um Berufsunfähigkeit durch Depression vor dem Landgericht Bonn erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung einer fünfstelligen Vergleichssumme durch den Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G.

Dozent für Arbeitsschutz

Der Versicherungsnehmer absolvierte nach dem erfolgreich abgelegten Abitur ein Studium auf dem Gebiet des Ingenieurwesens. Anschließend war er einige Jahre als Ingenieur u. a. in der Automobilbranche tätig. In zuletzt gesunden Tagen war er als hauptamtlicher Dozent für Arbeitsschutz an der Bildungsstätte einer Berufsgenossenschaft beschäftigt. Seine Tätigkeit war dabei in Seminar- und Vorbereitungstage gegliedert.

Ein typischer Seminartag startete für ihn mit dem Aufbau der Medien und der Vorbereitung des Unterrichts im Hörsaal. Eine Unterrichtsstunde, die hier als Konferenz bezeichnet wurde, dauerte regelmäßig eine Stunde und 45 Minuten und setzte sich aus Lehrgespräch, Vortrag, Gruppenarbeit, Praktikum (praktische Versuche) und Prüfung oder aus einer Kombination der genannten Optionen zusammen. An einem gewöhnlichen Arbeitstag hatte er stets vier dieser Konferenzen. In der Zwischenzeit konnte er Pausen etwa zum Frühstücken oder zum Mittagessen einlegen. Nach der letzten Konferenz baute er die Medien wieder ab, richtete den Hörsaal für den Folgetag her und widmete sich sodann der Unterrichtsvorbereitung für den nächsten Tag. Ein solcher Seminartag entsprach ungefähr 60 Prozent der gesamten Arbeitszeit.

Ein herkömmlicher Vorbereitungstag begann meist mit der Teilnahme an internen Besprechungen. Im Anschluss beschäftigte er sich mit der Vor- und Nachbereitung von Seminaren, sowie der Einarbeitung in neue Themengebiete. Gelegentlich musste er als Dozent für einen unerwartet erkrankten Kollegen einspringen und manchmal begab er sich auch auf Reisen, um selbst an Seminaren und beruflichen Fortbildungen zu partizipieren. Ein solcher Vorbereitungstag entsprach in etwa 40 Prozent der kompletten Arbeitszeit.

Auswirkungen einer Depression

Der Versicherungsnehmer klagte über Beschwerden seelischer Natur und begab sich daher in psychotherapeutische Behandlung. Im Zuge der ärztlichen Begutachtung wurde eine gegenwärtige schwere depressive Episode diagnostiziert (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zwar konnte der Versicherungsnehmer von der stationären Rehabilitation profitieren und die Klinik symptomreduziert, seelisch und körperlich etwas stabilisiert, problembewusst, zukunftsorientiert, sowie weiterhin therapiebereit verlassen, jedoch bestand weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit.

Der Versicherungsnehmer wies immer noch Einschränkungen im Bereich der psychomentalen Funktionen auf. Diese bestanden in Gestalt einer stark verminderten Konzentrationsfähigkeit, einer erhöhten Ermüdbarkeit, einer noch deutlich reduzierten emotionalen Belastbarkeit und Frustrationstoleranz, einer Einschränkung der Selbstsorge- und Abgrenzungsfähigkeit sowie einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber geäußerter Kritik. Die Ärzte schätzten seine Leistungsfähigkeit, auch aufgrund der Konflikthaftigkeit am aktuellen Arbeitsplatz, insgesamt als gefährdet ein.

Der Versicherungsnehmer stellte daher einen Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit aufgrund der Depression bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen). Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. kam im Rahmen des Leistungsprüfungsverfahrens zu dem Ergebnis, der Versicherungsnehmer habe gegen seine vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen und erklärte infolgedessen die Anfechtung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages. Dem Versicherungsnehmer wurde dabei vorgeworfen, er habe diverse Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie in Anspruch genommene Behandlungen im Versicherungsantrag nicht wahrheitsgemäß angegeben.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verfahren gegen die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G.

Der Versicherungsnehmer ließ sich daraufhin außergerichtlich von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vertreten. Nach Inaugenscheinnahme der in Rede stehenden Unterlagen, forderten die Rechtsanwälte den Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. mehrfach zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf und widersprachen der erklärten Anfechtung. Allerdings wurde dies von Seiten des Versicherers zurückgewiesen.

Sodann erhoben Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für den Versicherungsnehmer Klage vor dem Landgericht Bonn. Dieses ordnete das schriftliche Vorverfahren an, mit der Intention, die Sach- und Rechtslage zu erörtern. Im Anschluss daran beraumte das Landgericht Bonn einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. In diesem Rahmen erfolgte auch eine Güteverhandlung. Auf Vorschlag des Landgerichts Bonn schlossen die Parteien dabei einen Vergleich, nach welchem sich der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. dazu verpflichtete, einen fünftstelligen Vergleichsbetrag an den Versicherungsnehmer zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Bonn macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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