Fachinformatiker erhält Vergleichssumme von Stuttgarter Lebensversicherung a.G. in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Depression vor dem OLG Hamm

Nach Klageabweisung durch das LG Essen erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte im Berufungsverfahren vor dem OLG Hamm im Streit um eine Berufsunfähigkeit wegen Depression die Zahlung einer fünfstelligen Vergleichssumme an einen Fachinformatiker.

Ausbildung zum Fachinformatiker

Der Versicherungsnehmer absolvierte zunächst eine Lehre zum Fachinformatiker und anschließend eine weitere Berufsausbildung als Kaufmann für Bürokommunikation. In zuletzt gesunden Tagen war er als IT-Projektmanager mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich beruflich tätig.

Zu Dienstbeginn um 7:30 Uhr widmete er sich erst einmal der Beantwortung eingehender Telefonate und E-Mails. Im Anschluss überprüfte er regelmäßig die Serversysteme und die zentrale Speicherinfrastruktur. Um 8:00 Uhr folgte ein einstündiges Teammeeting über die Einteilung von Ressourcen, den Stand laufender und die Aufnahme neuer Projekte und eine weitere zweistündige Besprechung auf Englisch mit dem Entwicklerteam bezüglich Schnittstellen, Datenmigration, Funktionen der Software etc. Anknüpfend daran half er Kollegen und Vorgesetzten bei Anwendungsproblemen mit Softwareprodukten und erstellte oder bearbeitete Projektdokumentationen und Anwenderhandbücher.

Nach der halbstündigen Mittagspause beschäftigte er sich mit dem Anlegen von Statistiken und Reports anhand Datenbankabfragen mit MS-Excel, der Bearbeitung von Supportanfragen zu seinen Projekten sowie der Analyse von Fehlern. Die verbleibende Zeit bis zum Feierabend um 17:30 Uhr verbrachte er mit der Erstellung von Angeboten, der Kommunikation mit Kunden über produktstrategische Weiterentwicklung und über die Adaption und Migration von Kundendaten, sowie der Durchführung von Software- und Abnahmetests von Kundenapplikationen. Des Weiteren fanden wöchentlich halb- oder ganztägige Meetings bei Kunden vor Ort statt. Hierfür musste der Fachinformatiker Reisen durch ganz Deutschland unternehmen.

Berufsunfähigkeit wegen Depression

Der Fachinformatiker musste eine schwierige Kindheit durchleben. Seine Mutter war selbst depressiv, häufig krank und infolgedessen für längere Zeit in stationärer Behandlung untergebracht. Der Vater war ein Eigenbrötler, meist dickköpfig und nicht sonderlich kommunikativ. Zusätzlich zu den komplizierten familiären Verhältnissen wurde er in der Schule gehänselt.

Während der Berufsausbildung erlebte er erstmalig depressive Phasen. Nach der Geburt seines ersten Kindes fiel er in ein tiefes Loch und es ging ihm schlechter denn je. Durch seine Tochter wurde ihm immer mehr bewusst, was damals in seiner Kindheit alles schiefgelaufen war. Infolgedessen nahm er eine ambulante verhaltenstherapeutische Psychotherapie in Anspruch und erhielt nach Abschluss einer stationären Rehabilitationsmaßnahme eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Insgesamt klagte er über Stimmungsschwankungen, Antriebslosigkeit, erhöhte Reizbarkeit, Konzentrationsstörungen, Insuffizienzgefühle, Schuldgefühle und Versagensängste. Darüber hinaus litt er an Adipositas II, was sich wiederum auf sein Gemüt schlug. Die Essattacken machten ihm zu schaffen und er schämte sich für sein Übergewicht.  Die Therapie vermochte nicht zu einer Besserung seiner seelischen Befindlichkeit beitragen, sein Zustand verschlechterte sich sogar. Daher entschloss er sich, Leistungen aus der bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsprüfung durch Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Der Versicherer prüfte nach Eingang des Leistungsantrags die zu Grunde liegenden Unterlagen und entschied infolge des Ergebnisses eines in Auftrag gegebenen Gutachtens, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern. Der Versicherer begründete dies damit, dass keine Berufsunfähigkeit wegen Depression bestünde (siehe auch Berufsunfähigkeit wegen Depression). Der Fachinformatiker war mit der ablehnenden Entscheidung der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. nicht einverstanden, weswegen er die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Weiterverfolgung seiner Interessen betraute.

Verfahren gegen die Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. zunächst auf, die Berufsunfähigkeit des Fachinformatikers anzuerkennen. Zur Unterstützung der eigenen Argumentation übersendeten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte auch einen Entlassungsbericht der psychiatrischen Klinik an den Versicherer. Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hielt allerdings weiter an ihrer ablehnenden Entscheidung fest. Auch das Beibringen weiterer ärztlicher Befunde konnte nicht das gewünschte Ergebnis herbeiführen, weswegen sich der Fachinformatiker dazu entschied, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Erstellung einer Klageschrift zu beauftragen.

Nach Erstellung der Klageschrift wurde diese an das zuständige Landgericht Essen versendet. Zur Darlegung der Sach- und Rechtslage ordnete dieses das schriftliche Vorverfahren an. Anknüpfend daran wurde die mündliche Verhandlung anberaumt. Sowohl im Rahmen dieses Termins als auch im Nachgang konnte keine gütliche Einigung erzielt werden. Das Landgericht fällte daraufhin ein Urteil, in welchem es die Klage abwies.

In Abstimmung mit dem Fachinformatiker legten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm ein. Das OLG Hamm schlug den Parteien vor, einen Vergleich zu schließen. Dazu kam es schließlich auch. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, der die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. dazu verpflichtete, einen fünfstelligen Betrag an den Fachinformatiker zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der vorliegende Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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