Berufsunfähigkeit von Betriebswirt? Generali Deutschland Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag vor dem LG Landau in der Pfalz

Ein Betriebswirt erhält vor dem Landgericht Landau in der Pfalz die Zahlung eines fünftstelligen Vergleichsbetrages durch die Generali Deutschland Lebensversicherung AG in einem Rechtsstreit über Berufsunfähigkeit.

Tätigkeit als Betriebswirt

Der Versicherungsnehmer absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Betriebswirt mit dem Schwerpunkt Rechnungs- und Prüfungswesen. Unmittelbar vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bekleidete er die Position des stellvertretenden Leiters einer Treuhandgesellschaft. Seine Hauptaufgabe bestand darin, die im Rahmen des Jahresabschlusses erstellten Berichtsentwürfe der Verbandsprüfer auf deren inhaltliche und zahlentechnische Korrektheit zu überprüfen. Ständige Absprachen mit den Verbandsprüfern und das Beantworten von E-Mails zählten auch zu seinem Pflichtenkreis.

Berufsunfähigkeit infolge eines privaten Unfalls

Der Betriebswirt stürzte aus 3,5 Metern Höhe von einer Leiter. Hierbei erlitt er massive Kopfverletzungen, aus denen im weiteren Verlauf zahlreiche Beschwerden, wie ein chronischer Tinnitus, eine Hörminderung, Spannungskopfschmerzen, sowie Depressionen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression) resultierten.

Die vorgenannten Umstände beeinflussten die berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers in beträchtlicher Weise. Konkret sorgten die anhaltenden Kopfschmerzen bei ihm für Konzentrationsschwierigkeiten und einer allgemeinen niedrigen Belastbarkeit. Darüber hinaus entwickelte er Probleme beim Lesen, da die Schrift vor seinen Augen verschwamm und er das Geschriebene nicht entziffern konnte. Daher war er nicht länger imstande, dringliche E-Mails und Anrufe zu beantworten, wodurch großer Zeitdruck entstand. Dieser führte gleichsam zu einem erhöhten Stressfaktor, der wiederum in noch stärkere Kopfschmerzen mündete.

Aufgrund dieser gesundheitlichen Einschränkungen stieg das Risiko, Dinge zu übersehen oder zu verwechseln. Insbesondere beim Umgang mit Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung etc. war eine exakte und fehlerfreie Arbeitsweise jedoch unabdingbar. Der gelernte Betriebswirt sah sich daher nicht mehr in der Lage, seine Aufgaben zufriedenstellend zu bewältigen. Er stellte daraufhin einen  Leistungsantrag bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der Generali Deutschland Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).

Leistungsablehnung wegen arglistiger Täuschung?

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG verweigerte jedoch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente mit der Begründung, der Betriebswirt habe Informationen zu seiner gesundheitlichen Verfassung und zu erfolgten ärztlichen Behandlungen bei Vertragsabschluss vorsätzlich verschwiegen. Sie argumentierte daher, dass ein Vertrag auf dieser Grundlage gar nicht zu Stande gekommen wäre und erklärte daher den Rücktritt vom Versicherungsvertrag und die Anfechtung ihrer Vertragsannahmeerklärung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Generali Deutschland Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte prüften die Leistungsablehnung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG zunächst. Anschließend wiesen sie die Anfechtung sowie den Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung zurück und forderten die Generali Deutschland Lebensversicherung AG erneut zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente auf. Ihre Argumentation stützten Sie darauf, dass der Betriebswirt die Fragen bezüglich seiner gesundheitlichen Verfassung nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet habe und ihm entsprechend kein fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln unterstellt werden könne.

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG hielt allerdings weiter an ihrer ablehnenden Entscheidung fest. In Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte entschied sich der Versicherungsnehmer daher zur Klageerhebung vor dem zuständigen Landgericht Landau in der Pfalz. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte fertigten daher eine entsprechende Klageschrift und reichten diese beim Landgericht Landau in der Pfalz ein.

Das Landgericht Landau in der Pfalz ordnete zunächst das schriftliche Vorverfahren an. In dessen Rahmen erörterten die Parteien schriftsätzlich die Sach- und Rechtslage. Anschließend lud das Gericht die Parteien zur Güteverhandlung und sich unmittelbar anschließender mündlicher Verhandlung. Im Rahmen der Güteverhandlung konnte eine Einigung der Parteien erzielt werden. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG erklärte sich zur Beendigung des Rechtsstreits dazu bereit, an den Versicherungsnehmer einen fünftstelligen Vergleichsbetrag zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der vorliegende Fall vor dem Landgericht Landau in der Pfalz macht deutlich, dass es durchaus lohnenswert ist, bei Widrigkeiten mit der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung direkt einen fachkundigen Berater aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Betriebswirten finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Betriebswirt. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht und Berufsunfähigkeit wegen Depression).

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Betriebswirt erhält Vergleichszahlung in Streit um Berufsunfähigkeit!

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