Eine Steuerfachgehilfin erhält vor dem Landgericht Regensburg die Zahlung einer fünftstelligen Vergleichssumme durch die Allianz Lebensversicherungs-AG in Streit um Berufsunfähigkeit durch Fatigue-Syndrom.
Die Versicherungsnehmerin war als Steuerfachgehilfin tätig. Dabei hatte sie ein Arbeitspensum von circa 34 Wochenstunden.
Ihr Berufsalltag wurde vorwiegend von der Lohn- und Finanzbuchhaltung bestimmt. Hierbei musste sie u. a. neue Mitarbeiter erfassen und bei der Krankenversicherung anmelden, Arbeitsverträge erstellen, Steuer- und Sozialversicherungsdaten kontrollieren und Löhne eintragen. Der Prüfungsablauf war je nach Mandanten variabel. So war sie gehalten, bei ausländischen Mitarbeitern sämtliche Bescheinigungen, wie die Aufenthaltsgenehmigung oder die Arbeitserlaubnis auf Vollständigkeit zu prüfen, bei einer Abrechnung nach Stunden benötigte sie eine Übersicht der geleisteten Arbeitszeit und bei Transportunternehmen galt es die Spesenabrechnung und die Kilometergeldeingabe zu berücksichtigten. Um die Korrektheit aller Daten zu gewährleisten, musste sie mit allen Mandanten ständig Rücksprache halten und zudem stets eine konzentrierte und exakte Arbeitsweise an den Tag legen.
Die Steuerfachgehilfin befand sich aufgrund einer Vielzahl von körperlichen und seelischen Beschwerden für einen Zeitraum von etwa zwei Monaten in stationärer Behandlung. Als für ihr Leiden besonders schwerwiegend galten die Neurasthenie, eine Krankheit, bei der eine vermehrte geistige Ermüdbarkeit bzw. Erschöpfung nach vergleichsweise geringer körperlicher Anstrengung entsteht, und das Chronic-Fatigue-Syndrom.
Auf den ersten Blick wirkte die Steuerfachgehilfin recht aufgeweckt, engagiert und geistig wach. Allerdings machten sich zwischendurch immer wieder Gedächtnislücken bemerkbar. Nach minimalsten körperlichen und geistigen Betätigungen war sie direkt ausgelaugt und brauchte teils Tage, um sich wieder zu erholen. Bei geistiger Beschäftigung schwand die Konzentration schon nach kürzester Zeit und körperliche Tätigkeiten verursachten Schmerzen. So spürte sie, wie wenig sie im Gegensatz zu früher zu leisten im Stande war, was ihr schwer zu schaffen machte und depressive Episoden hervorrief.
Im Rahmen der Behandlung konnte insgesamt keine signifikante Verbesserung erzielt werden. Die behandelnden Ärzte prognostizierten, dass sie auch künftig mit beruflichen Anforderungen völlig überfordert wäre und dass sich die Symptomatik infolge weiterer Berufstätigkeit unmittelbar und noch mehr verschlechtern würde. Die vorgenannten Gründe veranlassten die Steuerfachgehilfin, einen Leistungsantrag bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Allianz Lebensversicherungs-AG zu stellen (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).
Der Leistungsantrag der Steuerfachgehilfin wurde allerdings von der Allianz Lebensversicherungs-AG abgelehnt. Der Versicherer hatte auf eigene Kosten ein fachorthopädisches und ein neurologisches Gutachten erstellen lassen und kam nach Inaugenscheinnahme der gutachterlichen Ergebnisse zu dem Schluss, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit durch Fatigue-Syndrom nachgewiesen worden sei (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Gegen diese Leistungsentscheidung wehrte sich die Steuerfachgehilfin, woraufhin die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente durch die Allianz Lebensversicherungs-AG erneut verweigert wurde. Daraufhin nahm die Steuerfachgehilfin Kontakt zu Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte auf.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderte die Allianz Lebensversicherungs-AG zunächst schriftlich zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Dabei argumentierten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zugunsten des Bestehens einer Berufsunfähigkeit durch Fatigue-Syndrom (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Fatique-Syndrom) der Steuerfachgehilfin, da sie über 50 % der geforderten Tätigkeiten nicht mehr erbringen konnte. Die Allianz Lebensversicherungs-AG wies die Forderung jedoch erneut zurück. Im Zuge wiederholter Leistungsaufforderungen wurden zusätzliche Gutachten angefordert und weitere medizinische Unterlagen angeführt. Gleichwohl wurde die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente durch die Allianz Lebensversicherungs-AG schließlich endgültig verweigert.
In Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte entschloss sich die Steuerfachgehilfin sodann für eine gerichtliche Weiterverfolgung ihrer Forderung. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erstellten daraufhin eine Klageschrift und reichten diese sodann beim örtlich zuständigen Landgericht Regensburg ein. Das Landgericht ordnete zur Erörterung der Sach- und Rechtslage zunächst das schriftliche Vorverfahren an. Auf übereinstimmende Anträge der Parteien hin wurde schon vor der ersten mündlichen Verhandlung vom Gericht ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Nach Eingang des Sachverständigengutachtens unterbreitete das Gericht den Parteien einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag, der als Grundlage einer gütlichen Einigung der Parteien diente. Die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtete sich danach, an die Steuerfachgehilfin einen fünftstelligen Vergleichsbetrag zu zahlen.
Der vorliegende Fall vor dem Landgericht Regensburg macht erneut deutlich, dass es sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Berater aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Steuerfachangestellten finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Steuerfachangestellter. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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