Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen vor dem Landgericht Bielefeld eine sechsstellige Vergleichszahlung der Heidelberger Lebensversicherung AG an einen Elektriker, nachdem der Versicherer vorher die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente im Nachprüfungsverfahren eingestellt hatte.
Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Elektriker beschäftigt. Hierbei betrug sein Arbeitspensum an vier Wochentagen etwa acht Stunden, während er am Freitag für lediglich fünf Stunden arbeitete. Seine überwiegende Tätigkeit bestand in der Installation, Montage, Wartung von Anlagen im Baubereich. Zu diesem Zwecke musste er Durchbrüche bohren, Schalter, Abzweig- und Steckdosen setzen, Beleuchtungen, Klingeln und Gegensprechanlagen montieren, sowie Kabelbühnen bauen und entsprechende Kabel verlegen. Zudem musste vor Aufnahme der Tätigkeit das notwendige Leitungs- und Installationsmaterial ermittelt werden. Das Be- und Aufladen eben jenes Materials, sowie die Fahrten zu den Baustellen verursachten ebenfalls etwas Aufwand, welcher jedoch nicht zu der regulären Arbeitszeit hinzugezählt wurde.
Der Elektriker erlitt zwei Bandscheibenvorfälle. Daraus ergaben sich Einschränkungen im Bereich vieler häufig auszuführender Tätigkeiten, welche auch ärztlich bestätigt wurden. Zu diesen zählten u. a. Schlitz- und Stemmarbeiten im Überkopfbereich, die Montage oder das Anbringen von Kabelkanälen und Halterungen, die Installation von Hausgeräten, wie Waschmaschinen, Trocknern und Fernsehapparaten, das Aufstellen von größeren EDV-Schränken, sowie sämtliche Arbeiten auf Leitern, Gerüsten und Hebebühnen, die mit Zwangshaltungen verbunden sind.
Einer der behandelnden Ärzte stellte weiterhin fest, dass durch die chronischen Wirbelsäulenbeschwerden fortan nur noch leichte Tätigkeiten mit Wechsel von sitzenden und stehenden Belastungen denkbar wären. Da sich diese Vorgabe naturgemäß nicht mit seinem Beruf vereinen ließ, stellte der Elektriker einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Heidelberger Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Heidelberger Lebensversicherung AG erkannte die Berufsunfähigkeit zunächst rückwirkend an. Eine Überprüfung der Berufsunfähigkeit nach dem Verstreichen von vier Jahren brachte ebenfalls keine neuen Erkenntnisse hervor, sodass der Elektriker weiterhin die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekam.
Zwei Jahre später wurde abermals seitens des Versicherers eine Nachprüfung durchgeführt. Aufgrund dieser Nachprüfung lehnte die Heidelberger Lebensversicherung AG das weitere Bestehen einer Berufsunfähigkeit ab. Daraufhin mandatierte der Elektriker die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, welche auch Berufsunfähigkeitsverfahren spezialisiert ist.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit in Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die Heidelberger Lebensversicherung AG nach Sichtung der Unterlagen zur weiteren Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten auf. Die Heidelberger Lebensversicherung AG kam dieser Aufforderung zwar nicht nach, erklärte sich jedoch dazu bereit, eine weitere Stellungnahme eines medizinischen Gutachters einzuholen. Diese Stellungnahme ergab, dass bei dem Elektriker eine Gesundheitsbesserung vorlag.
Da die Heidelberger Lebensversicherung AG die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente für einige Monate aufrechterhalten hatte, forderte sie sodann eine Rückzahlung von gezahlten Berufsunfähigkeitsrenten.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wiesen die Forderung des Versicherers indes zurück, da nach ihrem Dafürhalten das Nachprüfungsverfahren durch den Versicherer nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden war. Der Elektriker hatte glaubhaft gemacht, bei Ausübung seiner Tätigkeiten massive Schmerzen verspürt zu haben, weswegen eine weitere Ausführung seines Berufs nicht länger möglich war. Nun wurde die Beurteilung seines Gesundheitszustandes im Ruhezustand durchgeführt. Grundlage der Untersuchung hätte allerdings die entsprechende damalige Tätigkeit des Elektrikers sein müssen.
Die Ergebnisse waren daher zusammenfassend wenig zielführend. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte argumentierten daher, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit weiterhin vorläge. Weitere beigebrachte ärztliche Unterlagen ergaben vielmehr, dass sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Elektrikers in der Zwischenzeit sogar verstärkt bzw. verschlechtert hatten.
Da die Heidelberger Lebensversicherung AG die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente zwischenzeitlich eingestellt hatte, war sodann Klage vor dem Landgericht Bielefeld geboten. Nach Klageerhebung und Erörterung der Sach- und Rechtslage im schriftlichen Vorverfahren, wurde ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Im Anschluss an diese Verhandlung konnte im Rahmen weiterer außergerichtlicher Vergleichsgespräche eine Einigung zwischen den Parteien erwirkt werden. Demzufolge zahlte die Heidelberger Lebensversicherung AG einen sechsstelligen Vergleichsbetrag an den Elektriker, zur Erledigung des Rechtsstreits.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Bielefeld macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Elektrikern finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Elektriker. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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