Die Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt einem Fliesenleger nach einem Bandscheibenvorfall eine Vergleichssumme in Höhe von 35.000,00 €, nachdem die Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für den Versicherungsnehmer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem Landgericht Augsburg geltend gemacht hatten.
Die Tätigkeit des Versicherungsnehmers begann morgens mit der Anfahrt zur Lagerhalle. Dort lud er zunächst seine Arbeitsmaterialien wie die bestellten Fliesen, den Fliesenkleber, Leichtbetonsteine und einen Flex-Winkelschneider in sein Kfz. Hiernach fand die Anreise zur Baustelle statt. Anschließend wurde das gesamte Equipment in die Baustelle getragen. Diese war teilweise in einer oberen Etage ohne Fahrstuhl zu erreichen. Nach den weiteren Vorbereitungen wie dem Anmischen des Fliesenklebers und dem Anbringen des Meterriß, begann der Versicherungsnehmer mit dem Fliesenlegen an. Unpassende Fliesen mussten mit einem Fliesenschneider oder einem Flex-Winkelschneider gekürzt werden. Nach dem Reinigen der Baustelle am Abend fand die Abreise statt.
Durch die überwiegend hockende Arbeitshaltung und das Heben und Tragen der schweren Fliesen erlitt der Versicherungsnehmer über die Jahre mehrere verschleißbedingte Entzündungen und Veränderungen der Schulter- und Kniegelenke. Da er seine Arbeit in Kombination mit den genannten Krankheiten nicht weiter im vollen Umfang ausüben konnte, entschied er sich, einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung AG zu stellen (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).
Über die Jahre wurden dem Fliesenleger einige Gesundheitsbeeinträchtigungen diagnostiziert. Darunter fallen unter anderem eine seronegative chronische Polyarthritis, eine Psoriasisarthritis, eine beidseitige Akromioklavikulargelenkarthrose, ein Bandscheibenvorfall L5/S1, eine Osteochondrose der Lendenwirbelsäule L5/S1, eine Bandscheibenprotrusion L3/4, L4/5, eine beidseitige Wurzelkompression, eine beidseitige Bursitis suprapatellaris sowie eine beidseitige chondropathia patellae.
Jedoch erklärte die Nürnberger Lebensversicherung AG nach Einreichung des ausgefüllten Leistungsantrages nebst medizinischen Unterlagen zunächst aufgrund von vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung den Rücktritt von der Berufsunfähigkeitsversicherung. Somit ging der Versicherer davon aus, dass der Fliesenleger beim Antrag auf Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung risikoerhöhende Erkrankungen nicht angegeben hat. Im weiteren Verlauf bot der Versicherer die Rücknahme des Rücktritts an sofern ein Nachtrag zum Versicherungsvertrag hinsichtlich des Ausschlusses von Erkrankungen bezüglich der Kniegelenke o.ä. vereinbart wird. Dies lehnte der Fliesenleger ab. Daraufhin hob die Nürnberger Lebensversicherung AG den gesamten Versicherungsvertrag auf.
Sodann entschied sich der Fliesenleger die Unterstützung der versierten Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach außergerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche des Versicherungsnehmers durch die Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow nahm die Nürnberger Lebensversicherung AG den Vertragsrücktritt zurück. Leistungen lehnte der Versicherer jedoch ab. Folglich entschied sich der Versicherungsnehmer mit Hilfe von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gegen die Nürnberger Lebensversicherung Klage vor dem Landgericht Augsburg zu erheben (weitere Infos zum Ablauf des Gerichtsprozesses gegen BU-Versicherer siehe auch Der Prozess gegen den Versicherer).
Mit Zustellung der Klageschrift erhielt der Versicherer die gerichtliche Erstverfügung des LG Augsburg. Diese ordnete zunächst das schriftliche Vorverfahren an. Infolgedessen erhielten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte neben der Verteidigungsanzeige der Prozessbevollmächtigten auch die Klageerwiderungsschrift. Parallel dazu befanden sich die Prozessbevollmächtigten beider Parteien bereits in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen und einigten sich auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 35.000,00 € an den Versicherungsnehmer.
Aus diesem Grunde macht es Sinn sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die im Versicherungsrecht praktisch ausgebildet sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei ist wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.
Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Fliesenlegern finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Fliesenleger. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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