Der ärztliche Leiter eines Unternehmens für die Entwicklung von Gesundheitskonzepten reichte gemeinsam mit den Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow einen Antrag auf Berufsunfähigkeit wegen Fatique-Syndrom ein. Der Versicherer erkannte daraufhin die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit des Mandanten an.
Der Versicherungsnehmer war vor Eintritt seiner Berufsunfähigkeit selbstständig als niedergelassene ärztliche Leitung eines Unternehmens für die Entwicklung von Gesundheitskonzepten für chronisch erkrankte Patienten tätig. Der ärztliche Leiter erstellte detaillierte Anamnesen, sichtete die Vorbefunde der Patienten, recherchierte in wissenschaftlichen Datenbanken und arbeitete anhand dessen die Behandlungspläne aus. Hier griff er sowohl auf die funktionelle- als auch auf die Komplementärmedizin zurück. Die Tätigkeit wurde durch viele Reisen und das Halten von Vorträgen ergänzt.
Die Tätigkeit des ärztlichen Leiters forderte ein hohes Maß an Konzentration in den Gesprächen mit den Patienten, da diese teilweise ihre eigene Krankengeschichte nicht mehr wiedergeben konnten. Ferner benötigte er auch ein hohes Maß an Ausdauer, da die Gesprächstermine oftmals mehrere Stunden dauerten und er anschließend seine Notizen zusammenfügen und ordnen musste. Bei der Sichtung der medizinischen Historie der Patienten handelte es sich um „Detektivarbeit“, da der ärztliche Leiter die Kausalzusammenhänge zwischen den verschiedenen ärztlichen Berichten und Diagnosen herausarbeiten musste. Dies nahm eine tägliche Arbeitszeit von 14 Stunden in Anspruch. Die am Wochenende aufgebrachte Arbeitszeit betrug im Vergleich lediglich 8 Stunden täglich. Am Wochenende erledigte der ärztliche Leiter vor allem die vor- und nachbereitende Buchhaltung sowie alle angefallenen Verwaltungsaufgaben.
Aufgrund eines Zeckenbisses erlitt der Versicherungsnehmer eine Lyme-Borreliose. Diese führte zunächst zu den typischen Symptomen wie das Abgeschlagenheitsgefühl, Müdigkeit sowie Muskel- und Gelenkschmerzen. Doch bedauerlicherweise klangen die Symptome mit dem Laufe der Zeit nicht ab, sondern entwickelten sich unteranderem zu einem chronischen Fatique-Syndrom, welches zu einer schnellen und langanhaltenden Erschöpfung führt. Ferner erlitt der Versicherungsnehmer an Fibromyalgie. Dies Erkrankung äußert sich durch Schmerzen in den verschiedensten Körperregionen. Überdies führte die Gesamtsituation ebenso zu einer Angststörung.
Im Laufe der Zeit entwickelten sich immer größer werdende Erinnerungslücken, sodass der Versicherungsnehmer teilweise anfing Medikamente zu vertauschen. Da ihm die Verantwortung, die er seinen Patienten gegenüber hat, bewusst ist entschied er sich zu Stellung eines Leistungsantrags wegen bedingungsmäßiger Berufsunfähigkeit. Hierfür wandte sich der ärztliche Leiter auch in diesem Falle an die bereits unterstützenden Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Da die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer bereits in anderen Verfahren unterstützend zur Seite gestanden hatten, nahm der Versicherungsnehmer auch in diesem Falle die Hilfe der Rechtsanwälte in Anspruch. Die bereits vorliegenden medizinischen und wirtschaftlichen Unterlagen wurden seitens des Versicherungsnehmers durch weitere aktuelle Unterlagen ergänzt und von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten gesichtet und geprüft. Sodann entwickelten die Rechtsanwälte in Verbindung mit dem Versicherungsnehmer den Inhalt des Leistungsantrages nebst den vervollständigenden Anlagen und reichten diese beim Versicherer ein. Der Versicherer erkannte daraufhin die Berufsunfähigkeit wegen Fatique-Syndrom an.
Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten noch zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab. Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow stehen den Versicherten, mit entsprechenden Fachanwälten für Versicherungsrecht kompetent und erreichbar zur Seite. Die Kanzlei berät und vertritt Versicherte bundesweit. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Ärzten finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Arzt.
Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.
Weitergehende Informationen mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich dieses rechtlichen Themenkomplexes sind nachfolgend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung . Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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