Berufsunfähigkeit von Bäckermeister? InterRisk Versicherungs-AG zahlt Vergleichsbetrag in Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe

Die InterRisk Versicherungs-AG zahlt in einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe um die Frage der Berufsunfähigkeit von Bäckermeister einen fünfstelligen Vergleichsbetrag.

Angestellter Bäckermeister

Die Arbeit in der Backstube des Bäckermeisters begann bereits abends um 22.00 Uhr. Hier bereitete der Versicherungsnehmer die Teige für die kommende Woche vor. Um die Teige zu richten, musste das entsprechende Mehl aus dem jeweiligen Silo in die Teigmaschine gelassen werden. Hierbei kam es stets zu Mehlstaubwolken.

Sofern die Teige in den Maschinen fertig waren, wurden Sie unter Mehleinsatz aus den Maschinen geholt und auf den Tischen ausgebreitet. Anschließend wurden Brötchen geformt und auf Bleche gesetzt. Die Brote wurden auf Abzugswägen gelegt und mit sehr feinem Mehl bestäubt und in den Ofen geschoben. Der Ofenmeister hat die Brote anschließend gebacken. Dies wurde so lange wiederholt, bis alle notwendigen Teige hergestellt worden sind.

Ab fünf Uhr in der früh wurde dann die gesamte Backstube gereinigt. Hierbei wurden alle Oberflächen sowie alle Geräte mit Wasser und Reinigungsmitteln gesäubert. Zuletzt wurde der gesamte Raum gekehrt.

Berufsunfähigkeit eines Bäckermeisters wegen Atemwegserkrankungen?

Während der Tätigkeit klagte der Bäckermeister über nasale Beschwerden.  Bei der Arbeit mit Mehlen musste der Bäckermeister mehrmals Niesen. Darüber hinaus litt er während der gesamten Arbeitszeit unter einer dauerhaft laufenden Nase.

Ferner litt der Bäckermeister auch an weiteren, allergiebezogenen Symptomen. Hierzu gehörten auch gerötete Augen, die tränten. Des Weiteren litt der Bäckermeister neben den nasalen Beschwerden auch an einer Atemwegserkrankung der oberen Atemwege, hervorgerufen durch allergisierende Mehle.

Durch das ständige Niesen in der Lebensmittelherstellung musste der Bäckermeister nach jedem Niesen seine Hände waschen und desinfizieren was den Arbeitsalltag extrem störte. Deswegen beantragte er Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der InterRisk Versicherungs-AG (siehe hierzu: Der Leistungsantrag).

Leistungsprüfung der InterRisk Versicherungs-AG

Nach Erhalt des Leistungsantrages prüfte der Versicherer die eingereichten Unterlagen. Anschließend lehnte die InterRisk Versicherungs-AG die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gegenüber dem Bäckermeister ab. Zwar ging die InterRisk Versicherungs-AG durchaus von einer Berufsunfähigkeit des Bäckermeisters aus. Jedoch warf der Versicherer dem Bäckermeister eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor und erklärte daher neben dem Rücktritt auch die Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer behauptete, der Bäckermeister habe gefahrenerhebliche Umstände bewusst und willentlich bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegen und den Versicherer somit arglistig getäuscht. Nach Erhalt des Ablehnungsschreiben wandte sich der Bäckermeister an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verfahren vor dem LG Karlsruhe

Der Bäckermeister reichte neben dem Leistungsantrag auch den Versicherungsvertrag und entsprechende medizinische Unterlagen bei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ein. Diese wurden seitens der Kanzlei geprüft. Anschließend verfassten die Rechtsanwälte ein Bezifferungsschreiben und argumentierten gegenüber der InterRisk Versicherungs-AG zugunsten der Berufsunfähigkeit des Bäckermeisters. Der Versicherer wies die Ansprüche jedoch erneut zurück. Nach weiterer Korrespondenz entschied sich der Bäckermeister in Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte daher, Klage vor dem Landgericht Karlsruhe einzulegen.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte fertigten für den Bäckermeister sodann eine Klageschrift und reichten diese beim Landgericht Karlsruhe ein. Das Landgericht Karlsruhe ordnete daraufhin im ersten Schritt das schriftliche Vorverfahren an. Nach schriftlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage durch die Prozessbevollmächtigten beraumte das Landgericht Karlsruhe sodann eine mündliche Verhandlung an. Im Termin konnten die Parteien eine gütliche Einigung erzielen. Die InterRisk Versicherungs-AG zahlte daraufhin einen fünftstelligen Vergleichsbetrag an den Bäckermeister.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Das Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist durchaus anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können. Die entsprechende Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts zahlreich sind.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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