Berufsunfähigkeit von Beamtin? Provinzial Lebensversicherung Hannover zahlt Vergleichsbetrag in Streit vor dem LG Göttingen

In einem Rechtsstreit vor dem LG Göttingen um die Frage der Berufsunfähigkeit von Beamtin zahlt die Provinzial Lebensversicherung Hannover einen fünftstelligen Vergleichsbetrag.

Beamtin im Telekommunikationsunternehmen

Die Beamtin war bereits seit ca. 20 Jahren als Sachbearbeiterin im Backoffice eines Telekommunikationsunternehmen im Innendienst tätig. Sie arbeitete im Dreischichtbetrieb zwischen 07:45 Uhr und 20:00 Uhr. An fünf Tagen in der Woche arbeitete sie grundsätzlich je acht Stunden.

Zwei Stunden täglich verbrachte Sie mit verwaltenden Aufgaben. Sie bearbeitete Wiedervorlagen, nahm Bonitätsprüfungen vor, telefonierte mit Kunden, prüfte DSL-Verfügbarkeiten, forderte Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiungen und Konto- und Bankdaten ein.

Etwa 20 Minuten täglich verbrachte sie mit dem Coaching, Einarbeiten und Betreuen. Sie coachte und arbeite neue Mitarbeiter ein.

Ungefähr 90 Minuten verbrachte die Beamtin mit der Auftragsbearbeitung. Sie erfasste Produktwechsel, kontrollierte Umzüge, forderte Daten an und pflegte diese ein, stornierte Mindestvertragslaufzeiten und informierte die Kunden.

Ferner kümmerte sie sich täglich um die Stammdatenpflege und bereinigte hierbei Kundendaten. Die Beamtin konnte Kulanzentscheidungen im vorgegebenen Rahmen eigenverantwortlich treffen und umsetzen. Ihr oblag eine hohe Verantwortung, da sie zudem berechtigt war, Unterschriften zu leisten. Die Beamtin musste stets aktiv kommunizieren, zuhören und Problemlösungen finden.

Berufsunfähig wegen Depressionen

Die Beamtin litt an einer depressiven Störung mit einer mittelgradigen Episode, Herzrasen, starken Pulsschwankungen, Bluthochdruck, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen, Antriebslosigkeit und Angstzuständen. Zudem wurden mehrfach chronisch rezidivierende Hals- und Lendenwirbelsyndrome und Bewegungseinschränkungen im linken Sprunggelenk diagnostiziert.

Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Beamtin waren so schwerwiegend, dass sie außerstande war in ihrem Beruf als Sachbearbeiterin im Backoffice weiterhin tätig zu sein. Ebenfalls käme auch keine andere Tätigkeit, die ihren bisherigen beruflichen Qualifikationen entspricht in Frage. So entschied sich die Beamtin nach Versetzung in den Ruhestand durch Ihren Dienstherrn und fortlaufender Arbeitsunfähigkeit, einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen) bei der Provinzial Lebensversicherung Hannover zu stellen.

Nach Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens, lehnte der die Provinzial Lebensversicherung Hannover die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ab, da keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegen würde. Im Gutachten gab der Sachverständige an, dass in dem psycho-pathologischen Befund keine Hinweise auf eine Depression oder Burnout-Symptomatik auffielen. Ferner stützte der Versicherer seine Entscheidung darauf, dass die Beamtin weder Antidepressiva noch Hypnotika einnahm, so dass auch dieser Umstand gegen das Fortbestehen einer klinisch-manifesten Depression sprach.

Nach Erhalt der Ablehnung wandte sich die Beamtin an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Das außergerichtliche Verfahren gegen die Provinzial Lebensversicherung Hannover

Nach der Kontaktaufnahme durch die Beamtin, verschafften die im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow sich zunächst einen Überblick über die Situation. Es wurde neben dem Versicherungsschein und der Versicherungsbedingungen auch alle vorliegenden Arztberichte geprüft. Anschließend forderten die Rechtsanwälte die Provinzial Lebensversicherung Hannover zur Leistungserbringung auf. Im anschließenden Schriftverkehr lehnte der Versicherer wiederholt die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ab. So entschied sich die Beamtin, nach dem gescheiterten außergerichtlichen Verfahren öffentliche Klage vor dem Landgericht Göttingen zu erheben.

Interessenvertretung vor dem Landgericht Göttingen

Die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow bereiteten entsprechend dem Klageauftrag der Beamtin die Klageschrift vor. Anschließend wurde die Klageschrift an das Landgericht Göttingen versendet.

Nach Übersendung der Klage an das Landgericht Göttingen wurde zunächst das schriftliche Vorverfahren durchgeführt. Dabei hatten die Parteien zunächst die Gelegenheit sich schriftsätzlich zur Rechtslage zu äußern. Anschließend beraumte das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung einigten sich die Parteien auf eine vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits. Die Provinzial Lebensversicherung Hannover verpflichtete sich dabei eine fünfstellige Vergleichssumme an die Beamtin zu zahlen.

Expertenrat zahlt sich in BU-Verfahren aus!

Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Ablehnung eines Leistungsantrages eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, überprüfen zu lassen.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, insbesondere bei der Unterstützung bereits im Leistungsantragsverfahren, ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow). Konkrete Beispiele zur Berufsunfähigkeit bei Depression finden Sie Hier. Eine Zusammenfassung finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Depression

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt erwirkt Vergleichszahlung in Streit um Berufsunfähigkeit von Beamtin

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