Stuttgarter Lebensversicherung a. G. zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Controller

Die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. erkennt nach einem von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten Leistungsantrag die Berufsunfähigkeit an und zahlt die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente an einen Controller.

Tätigkeit als Controller

Der Versicherungsnehmer startete nach einer Fortbildung den beruflichen Werdegang als Junior-Controller mit einer 39-Stundenwoche. Damals bestand bei dem Versicherungsnehmer eine Einarbeitungszeit von einem Jahr, aufgrund der hohen Komplexität zu den Aufgabenbereichen.

Der größte Teil der täglichen Arbeit bestand darin komplexe Excellisten für die Personalkosten und deren verschiedenen Bestandteile, sowie eine Aufstellung der Größe und Auslastung der Einrichtung bezüglich der tatsächlich belegten Pflegeplätze aufzustellen und zu bearbeiten. Hierbei war besondere Sorgfalt und Konzentration erforderlich, um Fehler zu vermeiden. Anderenfalls hätten sich die eingeschlichenen Fehler sonst durch die ganze Planung gezogen und wären nur schwer nachvollziehbar gewesen. Daher sind eine ausgeprägte analytische Fähigkeit und Konzentrationsstärke ausschlaggebend.

Der Controller unterstützte und betreute anschließend die Projekte des Unternehmens und war hauptsächlich für die Digitalisierung zuständig. Viele Projekte beinhalteten komplexe und langfristige Aufgaben, die unter Zeitdruck erfolgreich erledigt werden mussten.

Berufsunfähig wegen einem chronischen Erschöpfungssyndrom

Der Controller erkrankte zunächst an einem bronchialen Infekt. Nach 6 Wochen Krankenstand war keine Besserung in Aussicht und die Krankheit entwickelte sich weiter zu einem Erschöpfungssyndrom. Der Versicherungsnehmer hatte oft am Abend nach seinem Feierabend ein Krankheitsgefühl und war erschöpft. Auch das Aufstehen fiel ihm schwer.

Dieses Krankheitsgefühl machte sich bei jeder kleinsten Belastung bemerkbar. Während seiner Arbeitszeit berichtete der Controller von Konzentrationsschwierigkeiten und Erschöpfung, sodass er die Augen kaum aufhalten konnte und ein Mittagsschlaf notwendig war. Durch seinen starken Verlust von Energie und Kraft konnte der Versicherungsnehmer seinen Hobbys, wie Fahrradfahren, nicht mehr nachkommen.

Es wurden mehrere Untersuchungsmaßnahmen, wie Blutabnahme, Zellkulturtests, mikrobiologische Untersuchungen sowie eine Vorstellung beim Psychotherapeuten durchgeführt. Keine dieser Untersuchungen deuteten auf eine klare Diagnose hin, sodass der Hausarzt von einem chronischen Erschöpfungssyndrom ausging.

Nach seiner Erkrankung reduzierte der Versicherungsnehmer seine Arbeitszeit zunächst auf 70 %. Nach Abschluss eines großen Projekts musste die Arbeitszeit nochmals auf 50% reduziert werden. Nicht mal ein Monat musste der Controller seine berufliche Tätigkeit krankheitsbedingt vollständig aufgeben.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsüberprüfung bei der Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

Der Controller wandte sich an die Fachanwälte für der Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Der vom Versicherer übersandte Leistungsantrag wurde dabei zunächst besprochen und sodann entsprechend ausgefüllt. Anschließend wurde BU-Leistungsantrag bei der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. eingereicht. Nach nur wenigen Rückfragen, erkannte die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Fatique-Syndrom an und zahlte die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus.

Expertenrat zahlt sich im Berufsunfähigkeitsverfahren aus!

Frühzeitige anwaltliche Expertise zahlt sich besonders in Berufsunfähigkeitsverfahren aus. Durch fachkundige anwaltliche Beratung kann garantiert werden, dass der Versicherte die ihm zustehenden Leistungen erhält. Fachkundige juristische Unterstützung sollte möglichst bereits vor der Beantragung von Leistungen aus dem Versicherungsantrag in Anspruch genommen werden. Der rechtliche Fallstrick im Bereich der Berufsunfähigkeit ist sehr komplex und die gerichtlichen Einzelfallentscheidungen sind kaum überschaubar. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Kenntnis im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts zwingend notwendig.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche Sie in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahren / Leistungsantragsverfahren unterstützen können. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten. Gemeinsam wird eine Strategie entwickelt, mit welcher Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchgesetzt werden können.

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannte Plattform Zoom an.

Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Controllern finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Controller. Informationen und spannende Rechtsprechungen finden Sie zudem auch unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt bei Berufsunfähigkeit gegenüber Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

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