Berufsunfähigkeit nach Hörsturz: Vergleich mit HDI Lebensversicherung AG vor LG Kiel

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für ihren Mandanten – den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung – in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Kiel wegen einer Berufsunfähigkeit nach einem Hörsturz die Zahlung einer sechsstelligen Vergleichssumme der HDI Lebensversicherung AG.

Berufsunfähigkeit eines selbstständigen Finanz- und Versicherungsdienstleisters

Der Versicherungsnehmer war als selbstständiger Finanz- und Versicherungsdienstleister in Norddeutschland tätig. In der Regel arbeitete der Finanzdienstleister 13 Stunden täglich und kam so auf eine wöchentliche Arbeitszeit in Höhe von ca. 65 Stunden.

Ein üblicher Arbeitstag begann bereits um 07:00 Uhr morgens. Hier sichtete der Finanzdienstleister bereits E-Mails und WhatsApp Nachrichten von Kunden und Kollegen und beantwortete diese teilweise. Anschließend begab sich der Finanzdienstleister mit seinem PKW zu seiner Arbeitsstelle. Dort angekommen prüfte er erneut sein E-Mail-Postfach und fing an, diese zu priorisieren, zu sichten, zu bearbeiten und zu beantworten. Die weiteren Posteingänge im Briefkasten und im IT-System sichtete und prüfte er auf Bearbeitungsnotwendigkeit. Ferner leitete er Unterlagen an Kunden und Kollegen weiter. Im weiteren Verlauf des Tages musste der Finanzdienstleister auch Provisionsabrechnungen aus den entsprechenden Systemen downloaden und kontrollieren. Seine eigene Abrechnung musste er vorbereiten und an die jeweilige Gesellschaft zur Prüfung weiterleiten.

Auch engagierte sich der Finanzdienstleister sehr im Bereich der Mitarbeiterakquise. Hier führte er regelmäßig Bewerbungsgespräche und bewertete diese anschließend. Darüber hinaus musste er sich auch konsequent um die vorbereitende Buchhaltung kümmern. Die Lohnbuchhaltung kontrollierte er selbst und prüfte Krankmeldungen und Urlaubsanträge. Nebenbei führte der Finanzdienstleister auch selbst die Softwaresicherungen und Updates der Programme durch. Da keine Ausbildung in dem Bereich vorlag, eignete sich der Finanzdienstleister das Wissen per Selbststudium an. Er war daher auch selbst intern für die Fehlerbehebung bei Laptops, Scanner und dem Drucker zuständig.

Im Weiteren führte der Finanzdienstleister auch mehrere Kundentermine am Tag durch zu verschiedensten Versicherungsprodukten als auch Finanzanlageprodukten oder Kreditabsicherungen.

Hörsturz und anschließender Tinnitus führen zur Berufsunfähigkeit

Der Finanzdienstleister erlitt einen idiopathischen Hörsturz, auf welchem ein Tinnitus aurium folgte. Gleichzeit erlitt der Finanzdienstleister Verluste innerhalb der Familie und seiner Partnerschaft. Durch den krankheitsbedingten Verlust von Familienmitgliedern entwickelte der Finanzdienstleister eine Angst vor einem eigenen Erkranken. Dies führte dazu, dass er sich sozial abschottete und eine Angst- und Panikstörung entwickelte. Diese gingen dann im Laufe der Zeit in eine mittelschwere depressive Episode über. Körperliche Beschwerden wie eine Schultereckgelenksprengung trübten das Gemüt des Finanzdienstleisters ferner. Auch litt der Finanzdienstleister an Magen-Darm-Problemen, welche zu Diarrhoe führten.

So war es dem Versicherungsnehmer nicht mehr möglich, seinen Arbeitsweg von Zuhause bis ins Büro ohne Toilettenpausen abzufahren. Er litt unter ständiger Angst, nicht rechtzeitig eine Toilette zu finden. Während der Fahrt litt der Finanzdienstleister unter Panik und Schweißausbrüchen. Auch die morgendliche Prüfung der E-Mails war nicht mehr machbar, da der Finanzdienstleister an extremer morgendlicher Müdigkeit litt. Nach Ankunft im Büro prüfte der Finanzdienstleister zunächst den Posteingang, doch dies führte für bei ihm zu einem enormen Stressaufkommen, da stets die Angst bestand etwas zu vergessen. Mit der Zeit delegierte er nur noch seine Aufgaben an die Mitarbeiter. Nach Kundenterminen, Seminaren oder der Mittagspause, musste sich der Finanzdienstleister stets 30-60 Minuten mit seinem Reizdarmsyndrom auseinandersetzen und bis zu vier Mal auf die Toilette gehen. Somit schaffte er lediglich drei Kundentermine in der Woche.

Daraufhin beantragte er Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HDI Lebensversicherung AG.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsablehnung der HDI Lebensversicherung AG

Nach Einreichung des Antrages auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, lehnte die HDI Lebensversicherung AG die Leistungserbringung ab. Dies begründeten sie damit, dass Ihres und dem Erachten des Sachverständigen nach keine bedingungsmäßige Berufsunfähigkeit bestünde. Hiermit war der Finanzdienstleister nicht einverstanden und entschied sich die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der außergerichtlichen Interessenvertretung gegen die HDI Lebensversicherung AG zu beauftragen.

Nach über einem Jahr außergerichtlicher Tätigkeit, lehnte der Versicherer die Leistungserbringung weiterhin ab. So entschied sich der Finanzdienstleister, Klage vor dem zuständigen Landgericht Kiel zu erheben.

Gerichtliches Verfahren vor dem Landgericht Kiel

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow erstellten die Klageschrift und erhoben vor dem Landgericht Kiel Klage gegen die HDI Lebensversicherung AG. Das Gericht ordnete zunächst das schriftliche Vorverfahren an. Zeitnah wurde dann ein Termin für die streitige Verhandlung seitens des Gerichts anberaumt. In der mündlichen Verhandlung wurden der Finanzdienstleister im Rahmen der Parteianhörung zu seiner beruflichen Tätigkeit in zuletzt gesunden Tagen befragt. Ferner wurden drei weitere Zeugen zur Tätigkeit befragt.

Anschließend war die HDI Lebensversicherung AG bereit, eine sechsstellige Vergleichssumme zu zahlen, um alle Ansprüche des Finanzdienstleisters aus der Berufsunfähigkeitsversicherung abzugelten. Der Vertrag, welcher noch bis 2035 gelaufen wäre, wurde damit insgesamt aufgehoben. Die Parteien einigten sich im Übrigen auf die Kostenaufhebung bezüglich der Kosten des Rechtsstreits.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Das Verfahren vor dem Landgericht Kiel zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können. Die entsprechende Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts zahlreich sind und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich berichtet über Verfahren vor LG Kiel gegen HDI Lebensversicherung AG um Berufsunfähigkeit nach Hörsturz.

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