Versicherungskammer Bayern (VKB) zahlt weiterführende Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen gegenüber der Versicherungskammer Bayern (VKB) die Zahlung einer weiterführenden Invaliditätsleistung aus einer Unfallversicherung, sowie die Zahlung einer Unfallrente. Mit dem vorliegenden Beitrag möchten wir über unser entsprechendes Verfahren berichten.

Sturz bei Glatteis

Der Versicherungsnehmer fiel am 07.12.2021 bei Glatteis hin. Bei dem Sturz verletzte er sich am Kopf und am linken Ellenbogen. Nach dem Sturz wurde er in eine nahegelegene Klinik gebracht. Dort erfolgte die Erstversorgung.

Einige Tage später erfolgte eine Operation des linken Arms. Im Laufe des Jahres 2022 folgten sodann weitere Operationen und Behandlungen. Trotzdem verblieb eine erhebliche Beeinträchtigung der Funktionsweise des linken Armes.

Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung?

Seitens des Versicherungsnehmers bestand eine Unfallversicherung bei der Versicherungskammer Bayern/Bayerischer Versicherungsband Versicherungsaktiengesellschaft. Dort hatte der Versicherungsnehmer sowohl eine Invaliditätsleistung als auch eine Unfallrente versichert. Daher meldete er den Unfall gegenüber seinem Unfallversicherer und begehrte die Erbringung von Versicherungsleistungen.

Leistungsprüfung durch die VKB

Die Versicherungskammer Bayern (VKB) beauftragte daraufhin die Erstellung eines medizinischen Sachverständigengutachtens um die Frage einer durch den Unfall eingetretenen Invalidität beurteilen zu können. Der Versicherungsnehmer begab sich daraufhin in die Begutachtung durch den vom Versicherer benannten Sachverständigen.

In dem anschließend verfassten Gutachten kam der Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass eine dauerhafte Invalidität des Versicherungsnehmers vorliegen würde. Die dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung des linken Arms gab der von der Versicherungskammer Bayern (VKB) beauftragte Sachverständige danach bei 1/3 an.

Auf der Grundlage des entsprechenden Gutachtens nahm die Versicherungskammer Bayern (VKB) sodann eine Regulierung des Versicherungsfalles vor. Die Gliedertaxe der Versicherungskammer Bayern (VKB) sah für die vollständige Funktionsunfähigkeit eines Armes einen Invaliditätsgrad von 80% vor. Da nach dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten lediglich eine Funktionsbeeinträchtigung in Höhe von 1/3 bestand, kam sie folglich zu einem Invaliditätsgrad von 26,67%.

Auf der Grundlage des vorgenannten Invaliditätsgrades zahlte die Versicherungskammer Bayern (VKB) sodann eine Invaliditätsleistung an den Versicherungsnehmer aus. Zur Zahlung einer Unfallrente kam es jedoch nicht, da diese nach den Versicherungsbedingungen der Versicherungskammer Bayern (VKB) erst ab einem Invaliditätsgrad von 30% zu zahlen gewesen wäre.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Versicherungsrecht. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Außergerichtliche Tätigkeit von Jöhnke & Reichow

Der Versicherungsnehmer war mit der Leistungsregulierung der Versicherungskammer Bayern (VKB) nicht einverstanden und wandte sich daher auf die im Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte prüften daraufhin die Leistungsregulierung der Versicherungskammer Bayern (VKB).

Der Versicherungsnehmer legte sodann weiterführende ärztliche Unterlagen vor, wonach von einem höheren Invaliditätsgrad des Versicherungsnehmers auszugehen war. Auf der Grundlage dieser ärztlichen Unterlagen konnten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sodann gegenüber der Versicherungskammer Bayern (VKB) einen höheren Invaliditätsgrad begründen. Unter Berücksichtigung dieses höheren Invaliditätsgrades ergab sich sodann eine weiterführender Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers.

Nach entsprechender Argumentation von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahm die Versicherungskammer Bayern (VKB) eine weiterführende Prüfung des Versicherungsfalles vor. Auf der Grundlage der entsprechenden Prüfung kam die Versicherungskammer Bayern (VKB) sodann zu dem Ergebnis, dass ein höherer Invaliditätsgrad als zunächst angenommen vorlag. Die Funktionsbeeinträchtigung des linken Armes wurde nunmehr seitens der Versicherungskammer Bayern (VKB) mit 5/10 bemessen. Unter Berücksichtigung der Gliedertaxe gelangte die Versicherungskammer Bayern (VKB) sodann zu einem Invaliditätsgrad von 40%. Dadurch erhielt der Versicherungsnehmer nicht nur eine deutlich höhere Invaliditätsleistung, sondern auch eine Unfallrente. Die Versicherungskammer Bayern (VKB) zahlte daraufhin die Differenz zwischen der Invaliditätssumme und dem bereits ausgezahlten Betrag und zahlte darüber hinaus auch die seit dem Unfallereignis aufgelaufenen Unfallrenten aus. Insgesamt erhielt der Versicherungsnehmer damit einen sechsstelligen Betrag ausgezahlt. Ferner erhält er auch zukünftig eine Unfallrente.

Vogelperspektive über Hamburg

Vermittler-Kongress am 18.01.2024

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird zu diesem und ähnlichen Fällen auf dem Vermittler-Kongress am 18.01.2024 referieren. Die digitale Veranstaltung ist für Vermittler kostenfrei. Hier geht es zur

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Expertenrat zahlt sich aus

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte freuen sich, dass für den Versicherungsnehmer eine weiterführende Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung erlangt werden konnte. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass bereits außergerichtlich eine weiterführende Leistungsregulierung der Versicherungskammer Bayern erreicht werden konnte. Ein Gerichtsverfahren war dadurch nicht erforderlich.

Das Verfahren zeigt daher, dass es durchaus sinnvoll sein kann, sich bereits von Anfang an in eine rechtliche Beratung durch auch im Bereich der Unfallversicherung spezialisierte Rechtsanwälte zu begeben. Gerne stehen auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hierfür zur Verfügung.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jens Reichow

Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:

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