Anerkenntnis der AXA Lebensversicherung AG wegen Berufsunfähigkeit eines Kfz-Meisters!

Ein Kfz-Meister reichte mit Unterstützung der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der AXA Lebensversicherung AG, ein und erhielt eine unverzügliche Anerkennung der Berufsunfähigkeit eines Kfz-Meisters.

Selbstständiger KFZ-Meister

Da der Kfz-Meister bereits in jungen Jahren wusste in welche Richtung es beruflichen gehen würde, begann er direkt nach seinem Hauptschulabschluss die Lehre zum Kfz-Mechaniker. Nach erfolgreicher Absolvierung der Lehre, des Grundwehrdienstes und ein paar Jahren Berufserfahrung, legte der Kfz-Meister auch noch seine Meisterprüfung ab und eröffnete nach erhalt des Meistertitels einen Betrieb in Zusammenarbeit mit einem Partner. Das Unternehmen löste sich nach sieben Jahren auf und der Kfz-Meister eröffnete erneut in Partnerschaft einen Kfz-Betrieb.

In der Regel öffnete er morgens den Betrieb und brachte alle benötigten Ersatzteile aus dem Außenlager in die Werkstatt. Anschließend fuhr er alle Geräte hoch und begann mit Wartungsarbeiten, Instandsetzungen und Reparaturen an Oldtimern und sonstigen KFZs. Ferner bereitete der Kfz-Meister die Fahrzeuge sowohl auf den TÜV als auch auf die AU vor.

Überdies musste der Kfz-Meister auch den buchhalterischen Teil übernehmen und sich um das Schreiben von Rechnungen kümmern.

Rezidivierende Depression

Vor einigen Jahren bemerkte der Kfz-Meister ein ungewöhnliches Zittern. Dies wurde nach kurzer Zeit als Tremor diagnostiziert. Ein Tremor wird meist ausgelöst durch Stress und Unterzuckerung oder auch durch übermäßigen Kaffeekonsum, Angst oder Aufregung.

Das Zittern entwickelte sich so stark, dass es dem Kfz-Meister nicht mehr möglich war Schrauben oder Muttern anzusetzen. Auch war das Schreiben einer Nachricht auf dem Handy mit viel Mühe verbunden. Diese Beschwerden gekoppelt mit einer rezidivierenden Depression führten dazu, dass der Kfz-Meister vergaß entsprechende Ersatzteile für Reparaturen zu bestellen. Er verwechselte auch Kundennamen und seine Notizen. Während verschiedener Prüfungen von Fahrzeugen vergaß der Kfz-Meister einige Handlungsschritte. Wenn dem Kfz-Meister im Nachhinein die vergessenen Schritte eingefallen sind, löste dieses Angstzustände bis hin zu Panikattacken aus. So enden die meisten Arbeitstage für den Kfz-Meister mit Schuldgefühlen und Schwindelattacken.

Nach einiger Zeit entschied sich der Kfz-Meister einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei der AXA Lebensversicherung AG zu stellen. Um möglichst viele Fehler zu umgehen wandte er sich hierfür an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.

Leistungsanerkenntnis nach 12 Tagen!

Die Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow erörterten mit dem V Kfz-Meister die Strategie und das weitere Vorgehen. Anschließend brachte der Kfz-Meister eine Fülle von medizinischen Unterlagen bei. Hieraus schöpften die Fachanwälte alle relevanten Informationen die Erfolgsaussichten eines Leistungsantragsverfahrens prüfen zu können. Da die Erfolgsaussichten zu bejahen waren, haben die Fachanwälte von Jöhnke & Reichow den Leistungsantrag bearbeitet und diesen mit entsprechenden Anlagen versehen, so dass der Beweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit dargelegt und im Ergebnis auch erbracht werden konnte. Diese gesamten Unterlagen wurden sodann der AXA Lebensversicherung AG für die folgende Leistungsprüfung zur Verfügung gestellt.

Nach zwölf Tagen der Leistungsprüfung erkannte die AXA Lebensversicherung AG die Berufsunfähigkeit eines Kfz-Meisters ohne weitere Rückfragen an.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Expertenrat zahlt sich im Berufsunfähigkeitsverfahren aus!

Frühzeitige anwaltliche Expertise zahlt sich besonders in Berufsunfähigkeitsverfahren aus. Durch fachkundige anwaltliche Beratung kann garantiert werden, dass der Versicherte die ihm zustehenden Leistungen erhält. Zwar ist Versicherten und Vermittlern dennoch zu raten, sich mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen. Fachkundige juristische Unterstützung sollte dennoch in Anspruch genommen werden. Die Praxis im Bereich der Berufsunfähigkeit ist sehr komplex und die rechtlichen Fallstricke des Berufsunfähigkeitsrecht sind kaum überschaubar. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Kenntnis im Bereich Berufsunfähigkeitsrecht notwendig. Lediglich durch eine tägliche Praxis, sowie langjähriger Erfahrung, kann garantiert werden, dass gute und adäquate Ergebnisse erzielt werden.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für das Versicherungsrecht, welche Sie in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahren / Leistungsverfahren unterstützen können. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten. Gemeinsam wird eine Strategie entwickelt, mit welcher Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchgesetzt werden können.

Digitale Beratung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitere Informationen und spannende Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.

Zahlt Ihre Versicherung nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Björn Jöhnke erreicht Anerkennung der Berufsunfähigkeit eines Kfz-Meisters.

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.