Wohngebäudeversicherung haftet nicht für Schäden durch Fachunternehmen (OLG Nürnberg)

Zumeist werden die Schäden am Wohngebäude durch ausgewählte Fachunternehmen beseitigt. Besteht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung aber auch ein Ersatzanspruch für Schäden, welche durch diese Fachunternehmen verursacht wurden? Dies beleuchtet ein Urteil des OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Urt. v. 21.03.2022 – Az. 8 U 3825/12).

Schäden durch Fachunternehmen nach versichertem Leitungswasserschaden

Im Haus der Versicherungsnehmerin kam es zu einem Leistungswasserschaden. Der Versicherer veranlasste daraufhin eine Schadensprüfung. Anschließend wurde ein Fachunternehmen mit der Feuchtigkeitsmessung und Trocknung beauftragt. Die Versicherungsnehmerin begehrte nunmehr vom Versicherer Schadensersatz, weil das Fachunternehmen die Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt hat.

Tätigkeit des Fachunternehmens im Auftrag der Wohngebäudeversicherung?

Maßgeblich für die rechtliche Bewertung war, ob der Versicherungsnehmer einen Schadensersatzanspruch aus dem Versicherungsvertrag geltend machen konnte. Dabei kam es darauf an, ob die Pflichtverletzung des Fachunternehmens der Wohngebäudeversicherung zurechenbar ist.

Das OLG Nürnberg stellte dazu fest, dass der Versicherungsnehmer einen eigenen Vertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen hatte. Das Angebotsschreiben des Fachunternehmens ging dem Versicherungsnehmer selbst zu und er nahm dieses an. Weil der Versicherungsnehmer einen eigenen Vertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen hatte, trat das Fachunternehmen aber auch nicht zur Erfüllung einer Pflicht des Versicherers auf. Der Versicherungsnehmer kann sich im Fall der mangelhaften Leistung direkt an das Werkunternehmen halten.

Gegenüber dem Wohngebäudeversicherer bestand hingegen kein Schadensersatzanspruch, so das OLG Nürnberg. Der Versicherer schuldete nur eine ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Fachunternehmens. Es gab kein Anzeichen dafür, dass das ausgewählte Fachunternehmen nicht imstande gewesen wäre, den Leitungswasserschaden ordentlich zu beseitigen. Der Versicherungsnehmer muss sich daher für den durch die Beseitigung des Leitungswasserschadens entstandenen Schaden direkt an das Fachunternehmen halten.

Fazit zur Entscheidung des OLG Nürnberg

Die Mängelbeseitigung übernehmen zumeist Werkunternehmen für die Versicherer. Für Ersatzansprüche kommt es wesentlich darauf an, mit wem der Werkvertrag zur Mängelbeseitigung geschlossen wurde. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultiert sein. Weitere Informationen und Rechtsprechungen sind im Bereich „Wohngebäudeversicherung“ zu finden.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Björn Jöhnke

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.