Ein aktuelles Urteil aus München beschäftigt sich mit der Frage der Erstinformationspflichten und Beratungspflichten des Versicherungsmaklers im Onlinevertrieb.
Das entsprechende Urteil wirft dabei jedoch mehr Fragen auf als es Antworten liefert. Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow beleuchtet daher in einem aktuellen Statement für DAS INVESTMENT.de die wichtigsten Auszüge des Urteils. Den Artikel finden Sie unter
http://www.dasinvestment.com/pdf
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB