
Als Justizvollzugsbeamter ist man als Landesbeamter in einer Justizvollzugsanstalt eingesetzt. Man ist dabei Teil des Strafvollzugs, also verantwortlich für die Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung von Gefangenen einer Justizvollzugsanstalt. Aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit kann es sein, dass man seiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen kann und man kann dienstunfähig als Justizvollzugsbeamter werden.
Die Dienstunfähigkeit ist im Gesetz geregelt: „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.“ Weswegen es zu einer Dienstunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter kommt, kann dabei ganz unterschiedliche Gründe haben.
Justizvollzugsbeamte tragen viel Verantwortung und können teilweise einen gefährlichen Arbeitsalltag haben. Sie müssen die Gefangenen betreuen und sie bei der Resozialisierung unterstützen, gleichzeitig jedoch auch die Sicherheit der Allgemeinheit wahren und dabei auch die Rechte und Bedürfnisse der Gefangenen berücksichtigen. Bereits berufsbedingt kann man daher dienstunfähig als Justizvollzugsbeamter werden. Ist man zum Beispiel von einem Gefangenen verletzt worden oder durch einen Unfall (siehe Berufsunfähigkeit nach Unfall) in der Vollzugsanstalt zu Schaden gekommen, kann es sein, dass durch diese Verletzungen oder Erkrankungen eine Dienstunfähigkeit folgt. Außerdem kann es auch zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression), Burn-out (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Burn-out), Migräne (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Migräne) oder Angststörungen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit bei Angststörung) kommen, weswegen man ebenfalls dienstunfähig als Justizvollzugsbeamter werden kann. Ebenso können Justizvollzugsbeamte von allgemeinen Krankheiten betroffen sein, die keinen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit haben, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit wegen Krebs.
Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter, so stellt sich für viele Justizvollzugsbeamte die Frage, wie sie zukünftig den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können und für ihre Familie sorgen. Justizvollzugsbeamte haben für diesen Fall oftmals eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese soll im Fall der Dienstunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter eine Dienstunfähigkeitsrente zahlen.
Dienstunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich bzgl. des Umfanges des Versicherungsschutzes. Dies gilt gerade hinsichtlich der Anforderungen an den Eintritt des Versicherungsfalles. In der Praxis finden sich sowohl echte als auch unechte Dienstunfähigkeitsklauseln. Eine Übersicht über entsprechende Formulierungsunterschiede haben wir unter folgendem Artikel dargestellt: Dienstunfähigkeitsversicherung
Je nachdem welche Art von Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart worden ist, reicht teilweise der Nachweis der Versetzung in den Ruhestand, um eine Dienstunfähigkeitsrente zu erhalten. Teilweise müssen Justizvollzugsbeamte aber auch darlegen, dass sie ihre konkrete Tätigkeit als Justizvollzugsbeamter nicht mehr ausüben können.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Dienstunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Dienstunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Dienstunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Einige Krankheiten sind so schwerwiegend, dass sie berufsübergreifend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit führen können. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben daher Betroffene einzelner, besonders schwerwiegender Krankheiten bereits vertreten und eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder aber zumindest eine Vergleichszahlung erstreiten können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Verfahrens unserer Kanzlei zusammengefasst nach einzelnen Krankheiten:
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Der Tätigkeitsbereich eines Justizvollzugsbeamten umfasst grob alles, was die Regelung einer Justizvollzugsanstalt betrifft. Dazu gehört auch die Unterstützung der Gefangenen. Ziel ist es, dass die Gefangenen später ein Leben in sozialer Verantwortung führen können, ohne Straftaten zu begehen. Dabei sollen auch Justizvollzugsbeamte unterstützen.
Zu der Tätigkeit als Justizvollzugsbeamter zählen aber auch die Durchsuchung von Hafträumen, Lagern und Betriebe als auch Personen oder Fahrzeuge. Neben der Tätigkeit in der Justizvollzugsanstalt sind Justizvollzugsbeamte auch für die Aus- und Vorführung der Gefangenen zuständig, zu beispielsweise Gerichtsterminen und Arztterminen. Die Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt kann dabei auch sehr risikoreich sein, gerade wenn die Justizvollzugsbeamten mit aggressiven oder gewalttätigen Gefangenen konfrontiert sind.
Soweit man neben der Versetzung in den Ruhestand aufgrund seines Gesundheitszustandes auch nachzuweisen hat, dass man seine Tätigkeit als Justizvollzugsbeamter nicht mehr ausüben kann (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Justizvollzugsbeamter, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Justizvollzugsbeamte in sämtlichen Stadien des Dienstunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Justizvollzugsbeamte auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Dienstunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung