Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit unterstützt bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsrente)

Berufsunfähigkeitsrente beantragen

Der Leistungsantrag ist oftmals der erste Schritt zur Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Fehler, welche der Versicherte bei der Stellung des Leistungsantrages begeht, können im Laufe des Berufsunfähigkeitsverfahrens teilweise nicht mehr korrigiert werden und können das weitere Verfahren gegen den Versicherer teilweise erheblich beeinträchtigen. Es kann daher durchaus sinnvoll sein, von Anfang an auf die Unterstützung eines im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zurückzugreifen, wenn man eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung.

 

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Darlegung der Berufsunfähigkeit durch Versicherten

Wer eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte, steht oftmals vor erhebliche Herausforderungen. Nach einer Meldung der eigenen Berufsunfähigkeit beim Versicherer übersenden viele Versicherer dem Versicherten einen umfangreichen Fragebogen. Dieser ist dann durch den Versicherten auszufüllen.

Der Versicherte muss gegenüber seiner Berufsunfähigkeitsversicherung nämlich darlegen, dass er berufsunfähig ist. Versicherungsbedingungen definieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit dabei oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor)

Die Darlegung der Berufsunfähigkeit beinhaltet nicht nur eine Darlegung der bestehenden Erkrankung. Vielmehr ist auch die Anfertigung einer Beschreibung der beruflichen Tätigkeit im Rahmen eines sogenannten Stundenplans erforderlich. Abzustellen ist dabei auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (siehe hierzu Berufsunfähigkeit: Welcher Beruf ist versichert?). Als Sachvortrag genügt dazu jedoch nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit. Der Versicherte muss vielmehr eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung erstellen, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden. Die Anforderungen, welche die Rechtsprechung an die Anfertigung eines solchen Stundenplans stellt, sollten von Versicherten nicht unterschätzt werden.

Entscheidend ist auch die genaue Beschreibung des Gesundheitszustandes des Versicherten gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Vorlage einer etwaigen Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit ist dabei regelmäßig nicht ausreichend. Vielmehr muss der Versicherte im Leistungsantrag darlegen, dass der vereinbarte BU-Grad erreicht ist. Um diesen Nachweis zu erbringen, können auch entsprechende ärztliche Behandlungsberichte und Attests der Berufsunfähigkeitsversicherung eingereicht werden.

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Berufsunfähigkeit beantragen?

 

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Versicherte nicht erst nach einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente. Vielmehr begleiten wir Versicherte auch bereits beim  Leistungsantrag. Viele Versicherte werden bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeit mit umfangreichen Fragebögen konfrontiert. Die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit sollte dabei nicht unterschätzt werden: Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Vielmehr ist es erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

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Berufsunfähigkeitsrente beantragen mit Erfolg!

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits in einer Vielzahl von Fällen Mandanten erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Rechtsanwalt erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente an Gynäkologin.

Gynäkologin erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid

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Rechtsanwalt erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente an Tischler.

Tischler erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen orthopädischer Erkrankungen

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Rechtsanwalt erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente an Geschäftsführer.

Geschäftsführer erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression

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Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente an Ingenieur.

Bauingenieur erhält Berufsunfähigkeitsrente nach Herzerkrankung

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Rechtsanwalt für Versicherungsrecht erericht Anerkennung der Berufsunfähigkeit einer Krankenschwester.

Berufsunfähigkeit wegen Angststörung einer Krankenschwester anerkannt!

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Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Anerkennung von Berufsunfähigkeit wegen Angststörung.

Manager erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen psychischer Erkrankung

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Rechtsanwalt erreicht Anerkennung von Berufsunfähigkeit als Physiotherapeutin.

Berufsunfähigkeit wegen Depression einer Physiotherapeutin anerkannt

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Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Anerkennung der Berufsunfähigkeit als Elektriker.

Berufsunfähigkeit wegen Krebs eines Elektrikers anerkannt!

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Rechtsanwalt erreicht Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch Kalkschulter.

Berufsunfähigkeit durch Kalkschulter für Zahnärztin anerkannt

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Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Wie läuft die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ab?

Im Folgenden möchten wir kurz die wesentlichen Verfahrensschritte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente darstellen:

  1. Kontaktaufnahme: Der Versicherte nimmt zunächst Kontakt zu Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte auf. In einem kostenlosen Erstgespräch wird besprochen, welche berufliche Tätigkeit in zuletzt gesunden Tagen ausgeübt worden ist, welche Erkrankungen vorliegen und welche Auswirkungen diese Erkrankungen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit haben. Anschließend erfolgt eine Einschätzung, ob es möglich ist, erfolgreich eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen zu können.
  2. Anfordern des Leistungsantrages: Den Leistungsantrag selbst erhält der Versicherte meist direkt vom Versicherer. Erforderlich ist, dass der Versicherte sich direkt oder über seinen Versicherungsvermittler an den Versicherer seiner Berufsunfähigkeitsversicherung wendet und den Eintritt der Berufsunfähigkeit meldet. Alsdann wird der Versicherer dem Versicherten den oft mehrere Seiten umfassenden Leistungsantrag zusenden.
  3. Prüfung der medizinischen Unterlagen & Erstellung eines Stundenplans: Möchten Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen, so prüfen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zunächst die medizinischen Unterlagen des Versicherten. Anschließend erstellen sie dann gemeinsam mit dem Versicherten einen konkreten Stundenplan der beruflichen Tätigkeit.
  4. Ausfüllen des Leistungsantrages: Aufbauend auf dem erstellten Stundenplan und den medizinischen Unterlagen erhält der Versicherte einen versandfertigen Leistungsantrag, um seine Berufsunfähigkeitsrente beantragen zu können. Diesen reicht der Versicherte dann bei seinem Versicherer ein.
  5. Ärztliche Begutachtung: Sind die bisherigen ärztlichen Feststellungen zum Gesundheitszustand des Versicherten unzureichend, so kann der Versicherer auch weitere ärztliche Gutachten über den Gesundheitszustand des Versicherten einholen. Der Versicherte hat im Rahmen des Leistungsantrages der Berufsunfähigkeitsversicherung an dieser Begutachtung auch grundsätzlich mitzuwirken. Hintergrund ist, dass dem Versicherer die Möglichkeit gegeben werden soll, die zur Prüfung seiner Einstandspflicht bzgl. der Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erforderlichen Umstände festzustellen.
  6. Entscheidung des Versicherers über den Leistungsantrag: Auf der Grundlage des vom Versicherten eingereichten Leistungsantrages und ggf. zusätzlich eingeholter ärztlicher Gutachten entscheidet der Versicherer dann über die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Danach erkennt er seine Leistungspflicht entweder an und zahlt die in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbarte monatliche Rente an den Versicherten oder aber er lehnt die Leistung ab.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen auch über die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente hinaus!

Lehnt der Versicherer die Zahlung der beantragten Berufsunfähigkeitsversicherung ab, so begleiten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Versicherte auch bei der weiteren Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies gilt sowohl für den außergerichtlichen Bereich als auch für gerichtliche Streitigkeiten.

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