
Der Leistungsantrag ist oftmals der erste Schritt zur Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Fehler, welche der Versicherte bei der Stellung des Leistungsantrages begeht, können im Laufe des Berufsunfähigkeitsverfahrens teilweise nicht mehr korrigiert werden und können das weitere Verfahren gegen den Versicherer teilweise erheblich beeinträchtigen. Es kann daher durchaus sinnvoll sein, von Anfang an auf die Unterstützung eines im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zurückzugreifen, wenn man eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung.
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte, steht oftmals vor erhebliche Herausforderungen. Nach einer Meldung der eigenen Berufsunfähigkeit beim Versicherer übersenden viele Versicherer dem Versicherten einen umfangreichen Fragebogen. Dieser ist dann durch den Versicherten auszufüllen.
Der Versicherte muss gegenüber seiner Berufsunfähigkeitsversicherung nämlich darlegen, dass er berufsunfähig ist. Versicherungsbedingungen definieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit dabei oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor)
Die Darlegung der Berufsunfähigkeit beinhaltet nicht nur eine Darlegung der bestehenden Erkrankung. Vielmehr ist auch die Anfertigung einer Beschreibung der beruflichen Tätigkeit im Rahmen eines sogenannten Stundenplans erforderlich. Abzustellen ist dabei auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (siehe hierzu Berufsunfähigkeit: Welcher Beruf ist versichert?). Als Sachvortrag genügt dazu jedoch nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit. Der Versicherte muss vielmehr eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung erstellen, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden. Die Anforderungen, welche die Rechtsprechung an die Anfertigung eines solchen Stundenplans stellt, sollten von Versicherten nicht unterschätzt werden.
Entscheidend ist auch die genaue Beschreibung des Gesundheitszustandes des Versicherten gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Vorlage einer etwaigen Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit ist dabei regelmäßig nicht ausreichend. Vielmehr muss der Versicherte im Leistungsantrag darlegen, dass der vereinbarte BU-Grad erreicht ist. Um diesen Nachweis zu erbringen, können auch entsprechende ärztliche Behandlungsberichte und Attests der Berufsunfähigkeitsversicherung eingereicht werden.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und u.a. auf der Plattform provenexpert.com positiv bewerten.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Versicherte nicht erst nach einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente. Vielmehr begleiten wir Versicherte auch bereits beim Leistungsantrag. Viele Versicherte werden bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeit mit umfangreichen Fragebögen konfrontiert. Die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit sollte dabei nicht unterschätzt werden: Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Vielmehr ist es erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
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Mehr InformationenIn der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits in einer Vielzahl von Fällen Mandanten erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Im Folgenden möchten wir kurz die wesentlichen Verfahrensschritte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente darstellen:
Lehnt der Versicherer die Zahlung der beantragten Berufsunfähigkeitsversicherung ab, so begleiten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Versicherte auch bei der weiteren Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies gilt sowohl für den außergerichtlichen Bereich als auch für gerichtliche Streitigkeiten.
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