Berufsunfähigkeit als Maler

Berufsunfähig als Maler

Eine Tätigkeit als Maler reicht weit über das bloße Streichen von Wänden hinaus. Maler und Lackierer gestalten und schützen Innen- und Außenflächen von Gebäuden, Fahrzeugen oder auch Möbeln. Sie arbeiten dabei sowohl handwerklich als auch kreativ und tragen maßgeblich zur Gestaltung von Wohn- und Arbeitsräumen bei. Wie alle handwerklichen Berufe, setzt eine Tätigkeit als Maler dem Körper auf Dauer zu. Dies kann dazu führen, dass man berufsunfähig als Maler wird. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützt Betroffene sowohl bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung des Versicherers.

 

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Wann ist man als Maler berufsunfähig?

Sofern Sie als Maler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss. Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.”

Ob man berufsunfähig als Maler ist, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Maler hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Maler gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann man gleichwohl berufsunfähig als Maler sein vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.

Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Maler von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.

Berufsunfähigkeit als Maler erfolgreich durchsetzen!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Maler durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Rechtsanwalt erreicht Zahlung von Teilrente in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose.

Malerin erhält nach Multiple Sklerose Teilrente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung von der WWK Lebensversicherung a.G.

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Rechtsanwalt erreicht Vergleichszahlung an Malermeister.

HDI Lebensversicherung AG zahlt Vergleichssumme an Malermeister in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Welche Krankheit haben Sie?

Einige Krankheiten sind so schwerwiegend, dass sie berufsübergreifend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit führen können. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben daher Betroffene einzelner, besonders schwerwiegender Krankheiten bereits vertreten und eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder aber zumindest eine Vergleichszahlung erstreiten können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Verfahrens unserer Kanzlei zusammengefasst nach einzelnen Krankheiten:

 

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und u.a. auf der Plattform provenexpert.com positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Berufsalltag als Maler

Für eine Tätigkeit als Maler sind handwerkliches Geschick, Präzision und Kreativität erforderlich. Für gewöhnlich beginnt ein Maler einen Auftrag mit dem Vorbereiten von Oberflächen. Hierbei reinigt, schleift und grundiert er Wände, Decken, Fassaden oder andere Oberflächen. Anschließend wendet er sich je nach Vorgabe Anstrich- und Lackier- oder Putzarbeiten an. Der Maler trägt Farben, Lacke oder Lasuren auf Innen- und Außenflächen von Gebäuden, Möbel oder Fahrzeuge auf oder bringt Tapeten in unterschiedlichen Mustern und Materialien an. Bei Bedarf trägt er zudem Schutzbeschichtungen auf oder widmet sich auf Wunsch der kreativen Gestaltung von Oberflächen durch Techniken wie Schablonieren, Spachteln oder Airbrush. Ein weiterer Aspekt ist die Beratung von Kunden bezüglich Farbwahl, Materialien und verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten.

Als Maler ist man aufgrund der Arbeit mit Chemikalien und körperlichen Belastungen einem erhöhten Risiko für bestimmte Berufskrankheiten ausgesetzt. Hierzu zählen Atemwegs- und Hauterkrankungen sowie Rücken- und Gelenkbeschwerden. Auch als Maler spielen psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen eine Rolle, weswegen man berufsunfähig als Maler werden kann. Zusätzlich sind Maler natürlich genauso von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs.

Sollten Sie als Maler aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Maler, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Maler in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Maler auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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