Rückstauschaden in der Wohngebäudeversicherung bei angestautem Wasser infolge Starkregens (KG Berlin)
Das Berliner Kammergericht (KG) hatte sich jüngst damit zu befassen, ob ein versicherter Rückstauschaden bei angestautem Wasser infolge Starkregens vorliegt. Nicht alles, was zunächst wie ein witterungsbedingter Rückstau aussieht, ist ein Schadenereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen. Das zeigt die Entscheidung des KG Berlin vom 18.05.2018, Az: 6 U 162/17.