Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser durch undichte Fliesenfugen? (OLG München)
Das OLG München hatte sich mit Hinweisbeschluss vom 27.7.2017, Az. 25 U 1728/17, mit der Thematik „Austritt von Duschwasser“ im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auseinanderzusetzen gehabt.