Erneutes Urteil gegen die Unterstützungskasse Hansarat Versorgungseinrichtung für mittelständische Unternehmen e.V.
Mit Urteil vom 09.07.2015, Az. 332 O 249/15 befand das Landgericht Hamburg für Recht, dass die hamburger Unterstützungskasse Hansarat Versorgungseinrichtung für mittelständische Unternehmen e.V. sowie deren Vorsitzender für alle Schäden einzutreten haben, die der Mandantschaft von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung entstanden sind.