CHECK24-Urteil! Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute obsiegt (größtenteils) vor dem OLG München
Im dem Berufungsverfahren zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), vertreten durch den Vorstandspräsidenten Herrn Michael H. Heinz, und dem Vergleichsportal CHECK24 Vergleichsportal GmbH, hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass das Vergleichsportal seine Kunden beim Erstkontakt deutlicher darüber informieren muss, dass es als Versicherungsmakler Provision für die Vermittlung von Versicherungspolicen erhält. Weiterhin hat CHECK24bei der […]