Die Kostenfalle der eigenen Abmahnung wegen „Abmahndisclaimer“ (OLG Düsseldorf)
Das OLG Düsseldorf hat zu der Thematik „Kostenfalle der eigenen Abmahnung durch Abmahndisclaimer“ mit Urteil vom 26.1.2016 – I-20 U 52/15 entschieden:
Das OLG Düsseldorf hat zu der Thematik „Kostenfalle der eigenen Abmahnung durch Abmahndisclaimer“ mit Urteil vom 26.1.2016 – I-20 U 52/15 entschieden:
Das LG Aschaffenburg hat zu der Thematik „Impressumspflicht einer sich im Aufbau befindlichen Webseite“ mit Urteil vom 03.04.2012 (Aktenzeichen 2 HK O 14/12) entschieden: „Auch wenn ein Internetauftritt noch nicht vollständig aufgebaut und abgeschlossen ist, sind Pflichtangaben nach TMG (Telemediengesetz) erforderlich, wenn mit dem Internetauftritt erkennbar geschäftliche Interessen vertreten werden sollen.“
Das OLG München hatte sich in seiner Entscheidung (OLG München, Urteil vom 03.07.2014, Az.: 29 U 5030/13) wieder einmal mit der Korrespondenzpflicht des Versicherers gegenüber dem Versicherungsmakler zu beschäftigen.