Check24-Urteil: Die Folgen des Urteils des OLG München für Versicherungsmakler
Das aktuelle Check24-Urteil des OLG München sorgte für viel Aufsehen in der Versicherungsbranche.
Das aktuelle Check24-Urteil des OLG München sorgte für viel Aufsehen in der Versicherungsbranche.
Unwirksame Klauseln im Maklervertrag können leicht zur Haftung des Versicherungsmaklers führen. Versicherungsmakler sollten daher stets ihre eigenen Klauseln im Blick haben.
Im dem Berufungsverfahren zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), vertreten durch den Vorstandspräsidenten Herrn Michael H. Heinz, und dem Vergleichsportal CHECK24 Vergleichsportal GmbH, hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass das Vergleichsportal seine Kunden beim Erstkontakt deutlicher darüber informieren muss, dass es als Versicherungsmakler Provision für die Vermittlung von Versicherungspolicen erhält. Weiterhin hat CHECK24bei der […]
Das OLG Düsseldorf hat zu der Thematik „Kostenfalle der eigenen Abmahnung durch Abmahndisclaimer“ mit Urteil vom 26.1.2016 – I-20 U 52/15 entschieden:
Das LG Aschaffenburg hat zu der Thematik „Impressumspflicht einer sich im Aufbau befindlichen Webseite“ mit Urteil vom 03.04.2012 (Aktenzeichen 2 HK O 14/12) entschieden: „Auch wenn ein Internetauftritt noch nicht vollständig aufgebaut und abgeschlossen ist, sind Pflichtangaben nach TMG (Telemediengesetz) erforderlich, wenn mit dem Internetauftritt erkennbar geschäftliche Interessen vertreten werden sollen.“
Das OLG München hatte sich in seiner Entscheidung (OLG München, Urteil vom 03.07.2014, Az.: 29 U 5030/13) wieder einmal mit der Korrespondenzpflicht des Versicherers gegenüber dem Versicherungsmakler zu beschäftigen.