Überarbeiteter Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur IDD sorgt teilweise für Erleichterungen

Die Bundesregierung hat den vielfach kritisierten Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur IDD überarbeitet. Es liegt zwischenzeitlich der überarbeitete Entwurf des Gesetzesvorschlag vor. Danach soll es zumindest in Teilbereichen zu Verbesserungen für Versicherungsvermittler kommen.

Versicherungsmakler dürfen teilweise Vergütungen vom VN annehmen

Im ursprünglichen Entwurf zur Umsetzung der IDD war eine klare Trennung der Vergütungssysteme enthalten. Danach sollten sich Versicherungsvermittler ausschließlich vom Versicherer und Honorar-Versicherungsberater ausschließlich vom Versicherungsnehmer vergüten lassen. Dieser Grundsatz soll nun für Versicherungsmakler jedenfalls teilweise aufgehoben werden.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen zukünftig Versicherungsmakler zumindest von Nicht-Verbrauchern für die Vermittlung von Versicherungsverträgen eine gesonderte Vergütung verlangen können. Jedenfalls die Vermittlung von Nettotarifen gegen gesondertes Entgelt wäre danach weiterhin rechtlich zulässig.

Übergangsregelungen zur IDD werden geschaffen

Bislang sah der Gesetzesentwurf auch keine Übergangsvorschriften vor. Dies wird nun ebenfalls korrigiert. Danach soll insbesondere der Wechsel vom Versicherungsvermittler zum Honorar-Versicherungsberater erleichtert werden. Bislang stellte nämlich der Wegfall der bisherigen Vergütungsansprüche, insbesondere auf Bestandsprovisionen und -courtagen, ein erhebliches Hindernis dar. Dieses wird nunmehr beseitigt und nach § 156 Abs.3 GewO-E sollen Honorar-Versicherungsberater Vergütungen aus Vermittlung vor der Umstellung auch nach der Umstellung weiterbeziehen dürfen.

Darüber hinaus soll es zu einem Bestandsschutz auch hinsichtlich bestehender Vergütungsvereinbarungen der Vermittlerschaft kommen. Soweit Versicherungsvermittler vor dem 18.01.2017 Vereinbarungen mit dem Kunden eingegangen sind (z.B. Servicegebühren), so haben diese auch nach dem neuen Gesetzesentwurf Bestandskraft. Vermittler dürfen nur keine neuen Vereinbarungen mehr eingehen.

Fazit

Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt spannend. Nachdem nunmehr die Bundesregierung einen Entwurf vorgelegt hat, haben sich der Bundestag und der Bundesrat hiermit zu befassen. Dies soll noch in der laufenden Legislaturperiode erfolgen. Ob es danach noch zu Änderungen kommt und wie diese ausfallen, bleibt abzuwarten. Den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Gerne steht die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für Rückfragen zur Verfügung. Wir werden alsdann auch auf unserem Vermittler-Kongress am 22.02.2017 über das Thema IDD berichten. Nähere Informationen zum Vermittler-Kongress erhalten Sie hier.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jens Reichow

Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:

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