Abmahnungen gegen Vermittler wegen Facebook-Like-Button

Abmahnungen aus Wettbewerbsgründen wegen Verwendung des Facebook-Like-Button scheinen in der Finanzdienstleistung derzeit geradezu in Mode zu sein.

Mit den Abmahnungen ist nicht zu spaßen, erklärt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Was Makler tun sollten, erklärt er in seinem Gastbeitrag für Pfefferminzia.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichwo empfiehlt folgende Handlungen beim Vorliegen einer Abmahnung:

  • Abgemahnte sollten nicht den in der Abmahnung geforderten Betrag ungeprüft bezahlen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht „blind“ unterzeichnet werden
  • Es sollten niemals eine gesetzt Fristen versäumt werden
  • Es sollte unverzüglich juristischer Rat eingeholt werden, damit keine taktischen Fehler passieren

Sollten Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten haben, so steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte jederzeit zur Verfügung. Es wird dringend angeraten im Falle einer Abmahnung unverzüglich zu handeln.

Weiter Hinweise finden Sie unter „Wettbewerbsrecht“ zusammengefasst.

 

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Björn Jöhnke

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