Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Problematik der Patientenakte im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Szenario „Die Falle: Patientenakte“ ist einfach erklärt, wenn doch im Berufsunfähigkeitsverfahren umso schwerer nachträglich zu korrigieren:
ablehenenDas OLG Saarbrücken hatte in dem zugrunde liegenden Fall über Ansprüche einer Kosmetikerin und Fußpflegerin aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu befinden. Ferner war zu klären, ob ein Verstoß gegen Behandlungsobliegenheiten durch Nichteinnahme von Medikamenten vorlag.