Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg die Haftung des Versicherungsvertreters abgewehrt (Aktenzeichen: 11 O 1647/17).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat in einem Verfahren vor dem LG Lübeck die Haftung des Versicherungsmaklers abgewehrt.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow wehrt für ihren Mandanten in 2 Verfahren vor dem Landgericht Bremen die Haftung des Versicherungsvermittlers ab. Versicherungsvermittler obsiegt in Prozess, in welchen er in die Haftung wegen einer angeblich fehlerhaften Beratung genommen wurde.
In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg konnte die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow eine unwirksame Honorarvereinbarung für den Versicherungsnehmer rückabwickeln.