Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vertritt einen Handelsvertreter, welcher seitens der OVB Vermögensberatung AG wegen angeblich erfolgter Stornierungen von vermittelten Versicherungsverträgen auf Rückzahlung unverdienter Provisionen in Anspruch genommen wird.
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