Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte sich mit Urteil vom 24.4.2018, Az. 4 U 1608/17, mit der Übertragung von Altersrückstellungen nach der Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages durch den Versicherer zu befassen.
Das OLG Hamm hatte sich mit Urteil vom 03.02.2017, Az. 20 U 68/16, mit der Arglist bei Verschweigen eines stationären Klinikaufenthaltes durch den Versicherten im Bereich der privaten Krankenversicherung zu befassen gehabt.
Viele Brillenträger leiden unter ihrer Fehlsichtigkeit und erwägen daher eine Behandlung ihrer Fehlsichtigkeit durch eine sogenannte LASIK-Operation.
Der BGH urteilte zum Tarifwechselrecht innerhalb derselben privaten Krankenversicherung (Urteil v. 13.04.2016, Aktenzeichen IV ZR 393/15).