Betriebsschließungen wegen des Coronavirus (Covid-19 / SARS-Cov-2): LG München I bestätigt erneut Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen

Das Landgericht München I (12. Zivilkammer) musste sich wiederum mit der Frage befassen, ob eine den Versicherungsschutz einschränkende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam ist und einer Versicherungsnehmerin damit der geltend gemachte Leistungsanspruch gegen die Versicherung zusteht (LG München I v. 22.10.2020 – 12 O 5868/20).

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