Die Versicherungsnehmerin wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow, da sie rechtliche Unterstützung benötigte, um ihre Ansprüche aus einer bei der Deutschen Ärzteversicherung AG bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen. Der Versicherer hatte die Leistungen aufgrund eines von ihm in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachtens zunächst abgelehnt. Mit dieser Leistungsablehnung wandte sich die Mandantin an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.
Die Versicherungsnehmerin wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der Proxalto Lebensversicherung AG, ehemals Generali Lebensversicherung AG. Der Versicherer hatte die Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zunächst abgelehnt.
Der Versicherungsnehmer wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der AXA Lebensversicherung AG. Der Versicherer hatte zunächst lediglich ein befristetes Anerkenntnis ausgesprochen und die Rentenzahlungen dann nach Ablauf der Befristung wieder eingestellt.