Die Umsetzung von Mifid II schreitet voran. Zwischenzeitich liegt auch ein Entwurf zur WpDVerOV vor.
Bei einem alten Bausparverträge können viele Bausparkasen in Zeiten von historisch niedrigen Zinsen die ihren Altkunden zugesicherten Zinsen nicht mehr erwirtschaften. Viele Bausparkassen bemühen sich aktuell darum ihre Altkunden durch Kündigung des Bausparvertrages loszuwerden.
Mit Urteil vom 8. November 2016 (Az.: XI ZR 552/15) hat der Bankrechts-Senat des BGH Darlehensgebühren in Bausparverträgen als unwirksamk bewertetet. Er entschied, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.
Mit Urteil vom 25. Oktober 2016 – XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15 – hat der BGH vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales Mindestentgelt für geduldete Überziehungen zwischen einer Bank und einem Verbraucher als unwirksam verworfen.