Berufsunfähigkeitsversicherung muss ungeschwärztes Gutachten übermitteln (OLG Hamm)
Das OLG Hamm stellt mit Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 (Az: 20 U 96/17) klar, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer im Nachprüfungsverfahren ein ungeschwärztes Gutachten zu übermitteln hat.