Mit Urteil vom 07.04.2017 machte das OLG Saarbrücken – Az. 5 U 32/14 – deutlich, dass Versicherungen in Nachprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit formale und materielle Voraussetzungen einzuhalten haben. Hierbei geht das OLG explizit auch auf Abwägungen hinsichtlich der Grenzen der Zumutbarkeit für Versicherte ein sowie auf die entsprechende Beweislastverteilung.
Der Kanzlei Jöhnke & Reichow ist bekannt geworden, dass ein neu gegründeter und am 06.03.2019 eingetragener Verein, nämlich der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V., Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfelde (Brandenburg Amtsgericht Potsdam VR 9037), vertreten durch die Vorstände Rouven Rosenbaum und Leonard Zobel, wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit fehlenden SSL-Verschlüsselungen auf […]
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow im Interview mit Versicherungsmakler Bastian Kunkel von „Versicherungen mit Kopf“ zu dem Thema: Versicherungsmakler vs. Versicherungsvertreter. Klicken Sie gern rein und schauen sich das Interview und die rechtliche Fallstricke an.
Das OLG Dresden hatte sich mit Beschluss vom 30.05.2018, Az. 4 U 443/18, mit Feststellungsfristen für den Anspruch auf Invaliditätsleistung im Bedingungswerk einer Unfallversicherung zu befassen.
Mit Urteil vom 21.12.2017 hatte sich das OLG Jena (Az: 4 U 699/13) mit der Thematik der „vormaligen Lebensstellung“ im Rahmen der Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeit zu befassen. Sachverhalt vor dem OLG Jena Der Versicherte war als Dachdeckerhelfer mit einem Stundenlohn von 10 € bei einer 40-Stunden-Woche tätig. Aufgrund eines erlittenen Bandscheibenvorfalls war der Versicherte nicht […]
Aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde Herr Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von Herrn Torsten Jasper im Rahmen eines Podcast für seinen Makler & Vermittler Podcast interviewt. Dabei ging es um den Bereich des Onlinerechts und um typische Abmahngefahren für Vermittler der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche.
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entschied in einem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 18.07.2018, Aktenzeichen 16 U 20/18, dass kein versicherter Leitungswasserschaden bei Eindringen von Wasser in die Bodenkonstruktion im Rahmen der Wohngebäudeversicherung vorliegt. Sachverhalt vor dem OLG Schleswig Die Versicherungsnehmerin betreibt ein Krankenhaus. Sie begehrt Leistungen aus einer Industrie-Sachversicherung, in der u. a. Leitungswasserschäden versichert sind. […]
Das Landgericht (LG) Saarbrücken entschied mit Urteil vom 02.08.2018 (Aktenzeichen: 14 O 63/16), dass einem Versicherungsnehmer aufgrund von Sturmschäden keine Ansprüche aus seiner Wohngebäude- und Hausratsversicherung zustehen, wenn die Kausalität zwischen Sturm und Schaden nicht gegeben ist.
Das OLG Hamm stellt mit Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 (Az: 20 U 96/17) klar, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer im Nachprüfungsverfahren ein ungeschwärztes Gutachten zu übermitteln hat.
Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 14.12.2017 (Az.: 2 O 3404/16) zur Thematik der Verweisung auf neu erworbene Fähigkeiten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden.