Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Vom Dachdecker zum Rettungsassistenten? (OLG Düsseldorf)
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung darf die Verweisung eines Dachdeckers auf den Beruf eines Rettungsassistenten vernehmen. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in seinem Beschluss vom 22.10.2018 entschieden (Az: I-24 U 4/18). Das OLG sieht die Lebensstellung der beiden Berufe in dem vorliegenden Sachverhalt als vergleichbar an.