Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte sich mit Urteil vom 24.4.2018, Az. 4 U 1608/17, mit der Übertragung von Altersrückstellungen nach der Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages durch den Versicherer zu befassen.
Das OLG Hamm hatte sich mit Urteil vom 03.02.2017, Az. 20 U 68/16, mit der Arglist bei Verschweigen eines stationären Klinikaufenthaltes durch den Versicherten im Bereich der privaten Krankenversicherung zu befassen gehabt.