Das OLG Stuttgart hatte darüber zu entscheiden, ob eine außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertreters wegen Beleidigung ohne vorherige Abmahnung wirksam ist.
Ob eine außerordentliche Kündigung wegen der Nichterteilung eines Buchauszuges berechtigt ist, hatte das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 14.07.2017 (Az.: 9 U 9/15) zu entscheiden.