Das Landgericht Lübeck hatte sich mit Urteil vom 17.08.2018, Aktenzeichen 4 O 170/16 mit der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Württembergischen Lebensversicherung AG zu befassen. Die Versicherungsnehmerin war eine an Rhizarthrose erkrankten Kosmetikerin und Fußpflegerin. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.