Der Versicherungsnehmer wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg, mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der Swiss Life AG. Diese hatte die Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zunächst abgelehnt.