Die Versicherungsnehmerin wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow, da sie rechtliche Unterstützung benötigte, um ihre Ansprüche aus einer bei der Deutschen Ärzteversicherung AG bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen. Der Versicherer hatte die Leistungen aufgrund eines von ihm in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachtens zunächst abgelehnt. Mit dieser Leistungsablehnung wandte sich die Mandantin an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.