Der Versicherungsnehmer wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der AXA Lebensversicherung AG. Der Versicherer hatte zunächst lediglich ein befristetes Anerkenntnis ausgesprochen und die Rentenzahlungen dann nach Ablauf der Befristung wieder eingestellt.