Die Versicherungsnehmerin wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow, da sie rechtliche Unterstützung benötigte, um ihre Ansprüche aus einer bei der Deutschen Ärzteversicherung AG bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen. Der Versicherer hatte die Leistungen aufgrund eines von ihm in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachtens zunächst abgelehnt. Mit dieser Leistungsablehnung wandte sich die Mandantin an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow erwirkt in einem außergerichtlichen Leistungsverfahren „Berufsunfähigkeit“ für den Mandanten die Zahlung einer Vergleichssumme an den Mandanten durch die Concordia oeco Lebensversicherungs-AG.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow erwirkt in einem außergerichtlichen Leistungsverfahren „Berufsunfähigkeit“ für den Mandanten die Zahlung einer beträchtlichen Vergleichssumme von der AachenMünchener Lebensversicherung AG.
Der Versicherungsnehmer wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg, mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der Swiss Life AG. Diese hatte die Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zunächst abgelehnt.
Die Versicherungsnehmerin wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der Proxalto Lebensversicherung AG, ehemals Generali Lebensversicherung AG. Der Versicherer hatte die Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zunächst abgelehnt.
Der Versicherungsnehmer wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der AXA Lebensversicherung AG. Der Versicherer hatte zunächst lediglich ein befristetes Anerkenntnis ausgesprochen und die Rentenzahlungen dann nach Ablauf der Befristung wieder eingestellt.
Der Versicherungsnehmer wandte sich an die auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Leistungen wurden durch die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. versichert.
Der Versicherungsnehmer wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der VGH Versicherung.
Der Versicherungsnehmer wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der Württembergische Lebensversicherung AG.
Die Versicherungsnehmerin wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der Generali Lebensversicherung AG.
Die Versicherungsnehmerin wandte sich zunächst an eine andere Kanzlei und beantragt Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag. Nach über einem Jahr ohne Erfolgt beauftragt die Versicherungsnehmerin die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der bei der Alte Leipziger a.G. Nach nur 5 Monaten gelingt es der Kanzlei Jöhnke & Reichow ein Anerkenntnis für die Mandantin zu erhalten!