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Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar? Beratungspflicht für Vermittler?

Die meisten Vermittler haben das Thema Absicherung der Arbeitskraft im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf Sicht und in den Beratungsprozess mit aufgenommen. Doch besteht nicht vielleicht auch ein erhöhter Beratungsbedarf im Bereich der Absicherung biometrischer Risiken?

Stetig wachsende Anzahl von Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Natürlich ist bekannt, dass darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten bestehen sich gegen biometrische Risiken abzusichern. Zu erwähnen ist dabei sind die Absicherung gegen schwere Krankheiten, Grundfähigkeitsversicherungen etc. Die Liste der Möglichkeiten der Absicherung der Arbeitskraft entwickelt sich stetig weiter. Dieses ist auch gut so und zweckmäßig, denn die Risiken verwirklichen sich immer häufiger. Zumindest zeigt dies die stetig wachsende Anzahl der zu bearbeitenden Leistungsfälle in der Kanzlei Jöhnke & Reichow.

Möglichkeiten der Absicherung immer wieder anberaten

Vor diesem Hintergrund ist unstreitig, dass auf jeden Fall ein Bedarf an der Absicherung der Arbeitskraft besteht. Vermittler sind dabei gut beraten, diese Themen im Rahmen eines Beratungsprozesses mit auf die Agenda zu nehmen. Die vorgenannten Themen und Möglichkeiten der Versicherung sollten zumindest angesprochen werden um Sensibilität bei den Kunden zu wecken. Entscheidungsprozesse dauern bekanntermaßen durchaus lange. Vor diesem Hintergrund sollten diese Themen zumindest im Jahresgespräch mit angesprochen und beraten werden.

Dokumentation der Entscheidung des Kunden

Sollte der Kunde sich gegen die Absicherung biometrischer Risiken entscheiden, so sollte die Empfehlung des Vermittlers und die Entscheidung des Kunden dokumentiert werden. Der Grund dafür ist simpel: Enthaftung des Vermittlers. Die Dokumentation ist indes gesetzlich vorgeschrieben. Vor diesem Hintergrund sollte in diese Dokumentation ebenfalls die Beratung über biometrische Risiken mit aufgenommen werden. Denn ansonsten droht im Haftungsfall eine Beweislastumkehr zu Lasten des Vermittlers.

Gerade vor dem Hintergrund der vielen Möglichkeiten zur Absicherung biometrischer Risiken, sollten dieses in keinem Beratungsgespräch fehlen. Dazu gehört ebenfalls die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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Rechtschutzversicherungen sichern Kostenrisiken ab

Da – bekanntermaßen – Versicherungen intensiv prüfen ob eine Leistungsverpflichtung dem Grunde nach überhaupt vorliegt, sollte ebenfalls der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung anberaten werden. Sollte der Versicherer die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnen, so wird empfohlen diese juristisch überprüfen zu lassen. Die außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahren gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen sind jedoch relativ teuer, so dass eine sich eine Absicherung dieses Risikos ebenfalls anbietet.

Leistungsablehnungen juristisch überprüfen lassen

Aus vorgenannten Gründen sollte jede Leistungsablehnung des Versicherers – ob in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten oder anderen Versicherungssparten – juristisch überprüft werden, damit nicht ungerechtfertigte Leistungsablehnung oder/und Leistungseinstellungen erfolgen und die richtigen Voraussetzungen für eine Leistungsfallprüfung zugrunde gelegt werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow hat zu diesem Thema Artikel veröffentlicht. Den Artikel finden Sie hier.

Unterstützung durch Spezialisten ist ratsam

Sofern Versicherte oder Vermittler des Versicherten Unterstützung im Versicherungsrecht, dabei speziell im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen, benötigen, so steht Ihnen die im Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg gern zur Verfügung.

Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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