Berufsunfähigkeit Invalidität Unfall Versicherung Rechtsanwalt Krankentagegeld

Berufsunfähigkeit bei Epilepsie – Der Versicherer muss zahlen!

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das OLG Saarbrücken über die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit bei Epilepsie einer Kosmetikerin und Fußpflegerin zu befinden. Der Berufsunfähigkeitsversicherer hatte vorher – wie so häufig – die vertraglich vereinbarten Leistungen abgelehnt. Mit Beschluss vom 19.12.2013 – Az. 5 W 69/13 – stellt das OLG Saarbrücken jedoch fest, dass eine als Kosmetikerin und Fußpflegerin Tätige, die an einer idiopathischen Epilepsie leide, die zu unvorhersehbaren sekundenweisen Absencen und Verkrampfungen führt, berufsunfähig ist.

Berufsunfähigkeit bei Epilepsie – Der Versicherer muss zahlen!

Die Klägerin hatte geltend gemacht, wegen einer im Jahr 2010 aufgetretenen Epilepsie mit neurologischen Ausfallerscheinungen außerstande zu sein, ihren Beruf als Kosmetikerin und Nageldesignerin auszuüben.

Der BU – Versicherer lehnte Leistungen ab!

Der beklagte Versicherer lehnte den Antrag jedoch ab. Dies untermauerte der Versicherer mit der Begründung, es lasse sich nicht beurteilen, ob die diagnostizierte idiopathische Epilepsie mit Absencen zu bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit geführt habe. Hintergrund war, dass die Antragstellerin nicht habe angeben können, mit welcher Häufigkeit solche Absencen auftreten.

Die Klägerin konnte ihre Kerntätigkeit jedoch nicht mehr ausüben. Nach ihren Angaben sei sie durch immer wiederkehrende unvorhersehbare neurologische „Aussetzer“ hieran gehindert. Diese „Aussetzer“ würden täglich mehrfach, bis zu 20mal aufträten. Während dieser „Aussetzer“ verliere sie gedanklich den Faden und wisse nicht was sie gerade tue. Dabei könne es vorkommen, dass sie ihr Werkzeug entweder fallen lasse oder krampfhaft festhalte. Es bestehe dann insbesondere die Gefahr, Kunden während der Behandlung mit Werkzeugen zu verletzen.

Das LG Saarbrücken folgte jedoch der Argumentation des Versicherers und hielt die Klägerin nicht für berufsunfähig. Das Gericht sah also keine Berufsunfähigkeit bei Epilepsie.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

OLG Saarbrücken bejaht Berufsunfähigkeit bei Epilepsie

Die Klägerin habe glaubhaft dargelegt, an einer Epilepsie zu leiden, welche mit nicht vorhersehbaren neurologischen „Aussetzern“ verbunden sei. Sie legte hierzu entsprechende Arztberichte vor. In der Beschwerdeinstanz hat sie ferner konkretisierend dargelegt, dass sie ihren Bewegungsablauf in diesem Zustand nicht bzw. nicht kontrolliert fortsetzen könne.

Vor diesem Hintergrund bestätigte das OLG eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit bei Epilepsie, da die Klägerin ihren zuletzt konkret ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben konnte. Der Versicherer unterlag mit seiner Argumentation, die Klägerin habe die „bedingungsmäße Berufsunfähigkeit“ nicht ausreichend dargelegt.

Es kommt nicht selten vor, dass Versicherer mit dieser Argumentation Leistungsanträge von Versicherungsnehmern ablehnen. Vor diesem Hintergrund ist empfehlen, die Entscheidung des Versicherers stets juristisch überprüfen zu lassen.

Entscheidungen des Versicherers sollten stets überprüft werden

Sollten auch Sie Unterstützung im Berufsunfähigkeits – Verfahren benötigen, gleich ob Sie Hilfe beim Leistungsantrag brauchen oder der Versicherer sogar ihren Antrag bereits abgelehnt hat, so nehmen Sie gern Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Gerne unterstützen wir Sie bei der Stellung eines Leistungsantrages ebenso wie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Soforthilfe und Tipps entnehmen Sie unserer Präsenz unter www.bu-anwalt24.de. Weitere Informationen und Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“ und „Berufsunfähigkeitsversicherung„.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Björn Jöhnke

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.