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Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung – Der Ehrliche steht besser dar!

Für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wendet sich der künftige Versicherungsnehmer meist an einen Versicherungsmakler. Der Versicherungsmakler recherchiert sodann für den Kunden eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch die Kundenwünsche zugeschnitten ist. Hierbei hat der Versicherungsmakler den Kunden zunächst zu interviewen um seine Wünsche zu ermitteln. So dann weiß der Versicherungsmakler, worauf er bei seiner Recherche zu achten hat.

Gesundheitsangaben im Antrag wahrheitsgemäß beantworten!

Hat der Versicherungsmakler so dann eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden, so ordert der Versicherungsmakler den entsprechenden Antrag von der Versicherung. Diesen Antrag füllt der Versicherungsmakler so dann mit dem künftigen Versicherungsnehmer / Versicherten aus. Dabei sind eine Menge Angaben der Versicherten zu machen, denn der Versicherer „lernt“ nur über diesen Antrag seinen späteren Kunden kennen und muss anhand der der Fragen und den Antworten des Versicherten das Risiko „Berufsunfähigkeit“ einschätzen, um letztendlich auch eine Prämie zu ermitteln.

Dabei sollte der Versicherte unbedingt richtige Angaben machen. Es sollten dabei keine vom Versicherer nachgefragten Umstände verschwiegen werden.

Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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Falschangaben bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung rächen sich im Leistungsfall!

Sollte sich das Risiko „Berufsunfähigkeit“ beim Versicherten verwirklichen, so prüft der Versicherer die damalig gemachten Angaben des Versicherten. Wurden Umstände verschwiegen, so eröffnet dieses dem Versicherer Gestaltungsrecht, so dass er sich möglicherweise vom Vertrag lösen kann und / oder leistungsfrei wird, mit der Folge: er muss nicht zahlen und der Versicherte bekommt kein Geld aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag.

Einen weitergehenden Beitrag zu diesem Thema finden Sie bei Cash.ONLINE.

Bei allen rechtlichen Problematiken rund um das Thema „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Kanzlei Jöhnke & Reichow gern. Rufen Sie uns einfach kurz an. Der Erstkontakt ist kostenlos. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Björn Jöhnke

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