DGVO GmbH & Co. KG mahnt Versicherungsmakler wegen Email-Werbung ab

Der Kanzlei werden immer häufiger wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Versicherungsmakler durch die Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft für die DGVO Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG vorgelegt. Hiervon sind meist Versicherungsvermittler – Unternehmen betroffen, die Werbung mittels Versand von Emails / Newsletter vornehmen.

Ob die vorgelegten Abmahnungen gegen Versicherungsmakler berechtigt und somit rechtlich haltbar sind, ist stets im Einzelfall zu prüfen.

Grundsätzlich ist der Versand von unerwünschten Werbemails wettbewerbswidrig, sofern eine vorherige Zustimmung (=Einwilligung) des Verbrauchers nicht vorliegt. Auch können dabei Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorliegen. Ein Verstoß gegen das BDSG kann auch Straftatbestände erfüllen.

Der Gesetzgeber hat in § 7 Abs. 2 Ziff. 3 UWG normiert, dass unzumutbare Belästigungen stets anzunehmen sind, bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne das eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt […].

Deswegen ist eine vorherige Einwilligung zwingend notwendig!

Grundsätzlich dürfen Werbemails und Newsletter nur dann verschickt werden, wenn der Empfänger eingewilligt hat. Das gilt auch für Mails im B2B-Bereich, also beim Mailversand von Unternehmen an Unternehmen.

Die Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft fordert von den Abgemahnten Unterlassung und Rechtsanwaltskosten auf einen Streitwert in Höhe von 6.000,- €. Daraus ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 571,44 € inkl. USt.

Einzelfallprüfung bzgl. Berechtigung der geltend gemachten Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche

Meist befinden sich in den digitalen Email-Verteilern alte Email-Adressen. Diese sollten dringend überprüft werden. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass ein wettbewerbswidriges Handeln vorliegt, so wäre weiter zu prüfen, ob die geltend gemachten Zahlungsansprüche überhaupt der Höhe nach bestehen. Es sollte die Rechtsprechung zu Rate gezogen werden, da diese teilweise sehr differenziert.

Wir raten jedoch allen Abgemahnten an, sofort zu handeln.

Aus juristischer Sicht droht bei nicht fristgerechter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung, die dem Abgemahnten zugestellt wird. Diese muss der Abgemahnte grundsätzlich gegen sich gelten lassen.

Aber auch gegen eine einstweilige Verfügung kann man sich wehren!

Spätestens jetzt sollte man sich an einen versierten Rechtsanwalt wenden. Jedoch sind bereits Gerichts- und Anwaltskosten entstanden, die man hätte vermeiden oder gar minimieren können. Auch besteht oft die Möglichkeit sich außergerichtlich zu einigen, um einen langwierigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen.

Unsere unverbindlichen Tipps:

  • Zahlen Sie nicht den geforderten Betrag, ohne dass dieser überprüft wurde
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung in dieser Form
  • Versäumen Sie keine Fristen
  • Gern können Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen

Sollten auch Sie als auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder bereits eine Klage durch die Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten haben, so stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner persönlich zur Verfügung.

Im Rahmen eines Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung. Eine Überprüfung der Abmahnung nehmen wir selbstverständlich gern bei Ihnen vor. Hierbei beraten wir Sie vollumfänglich über alle Einzelheiten und Risiken eines Verfahrens.

Weitere Informationen finden Sie unter „Vertriebs- und Vermittlerrecht“ und „Wettbewerbsrecht„.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Björn Jöhnke

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