
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Softwareentwickler erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid.
Nach seiner Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital & Print war der Versicherungsnehmer in zuletzt gesunden Tagen als Softwareentwickler in der Marktforschungs- und Datenanalysebranche tätig. Er arbeitete im Rahmen eines 40-Stunden-Vollzeitmodells an fünf Tagen pro Woche. Seine Tätigkeit bestand im Wesentlichen aus der Programmierung und Konzeption von Softwarelösungen sowie deren technischer Umsetzung im Projektkontext.
Daneben nahm der Softwareentwickler regelmäßig an agilen Abstimmungsformaten wie Daily Stand-ups und Refinements teil und stand in regem Austausch mit Product Leads, Product Ownern, anderen Entwicklern und Stakeholdern. Zu seinen weiteren Aufgaben gehörten Code Reviews, die Erstellung technischer Dokumentationen, strategische Planungen sowie die laufende E-Mail-Korrespondenz und Zeiterfassung.
Der Softwareentwickler war infolge eines Post-Covid-Syndroms mit ausgeprägter Fatigue in seiner Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Er berichtete über tägliche Erschöpfung und ein dauerhaftes Schwäche- und Schweregefühl. Bereits kurze körperliche Aktivitäten waren ihm nicht mehr möglich; er konnte sich nur noch unter Verwendung von zwei Unterarmgehstützen fortbewegen und war dabei unsicher und schnell ermüdet. Den Tag verbrachte er überwiegend im Bett und war selbst zum Aufsetzen oder Aufstehen nur bedingt in der Lage.
Zusätzlich litt er unter Symptomen wie Schwindel, Gliederschmerzen, Migräne, Geräusch- und Lichtempfindlichkeit sowie kognitive Einschränkungen im Sinne eines „Brain Fog“ mit Konzentrations- und Gedächtnisproblemen. Seine Tagesstruktur hatte der Softwareentwickler weitgehend verloren; Termine musste er regelmäßig absagen oder konnte diese nur noch mit Unterstützung wahrnehmen. Eine selbstständige Haushaltsführung war ihm nicht mehr möglich und wurde vollständig durch seine Partnerin übernommen. Auch bei der Körperpflege, Medikamenteneinnahme, Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr bestand Unterstützungsbedarf.
Durch den umfassenden Hilfebedarf in nahezu allen Bereichen der Alltagsbewältigung, war die weitere Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ausgeschlossen. Daher beantragte der Softwareentwickler bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Den Leistungsantrag reichte er zunächst auf eigene Faust ein. Als der Versicherer jedoch ergänzende Nachfragen stellte, bat der Softwareentwickler die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Softwareentwicklers, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Die Rechtsanwälte gingen von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid aus und widmeten sich daher den Nachfragen des Versicherers.
Dieser forderte im Rahmen der Leistungsprüfung eine umfassende Ergänzung der medizinischen und beruflichen Angaben. Konkret sollte der Softwareentwickler seine vollständige hausärztliche und fachärztliche Behandlungshistorie für die letzten 10 Jahre offenlegen und Behandler benennen. Zudem wurden weitere Schweigepflichtentbindungen angefordert, um fehlende Befunde direkt bei den behandelnden Ärzten einholen zu können. Darüber hinaus verlangte der Versicherer die Übersendung noch ausstehender Facharztberichte (u. a. Kardiologie, Neurologie, Orthopädie und HNO) sowie die vollständigen Unterlagen einer Rehabilitationsmaßnahme.
Ferner stellte der Versicherer detaillierte Rückfragen zum aktuellen Gesundheitszustand und Therapieverlauf, insbesondere zur Durchführung und zum Ergebnis einer etwaigen Ergotherapie sowie zur Umsetzung empfohlener Anschlussbehandlungen wie neurologischer und psychotherapeutischer Maßnahmen. Auch aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden angefordert. Ergänzend wollte der Versicherer wissen, ob eine berufliche Wiedereingliederung geplant ist, ob innerbetriebliche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen und welche konkreten beruflichen Zukunftspläne der Softwareentwickler verfolgt.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten den Softwareentwickler umfassend bei der strukturierten Bearbeitung dieser Rückfragen. Sie erläuterten die einzelnen Anforderungen des Versicherers, sichteten die erforderlichen Unterlagen und berieten insbesondere zur inhaltlich richtigen und vollständigen Beantwortung der offenen Punkte.
Infolgedessen konnte der Softwareentwickler sämtliche fehlenden Informationen und Unterlagen beim Versicherer einreichen. Bald darauf sprach dieser ein Anerkenntnis aus und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeit als Softwaredesigner.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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