
Nach anfänglicher Ablehnung und einem erklärten Rücktritt vom Versicherungsvertrag erkennt die ERGO Lebensversicherung AG die Berufsunfähigkeit einer Erzieherin an. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erwirken die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression und posttraumatischer Belastungsstörung im außergerichtlichen Verfahren. Die Versicherungsnehmerin erhält damit die ihr zustehenden Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als Erzieherin tätig. Zu ihren Aufgaben zählten die Kinderbetreuung, -erziehung und -förderung, die kennzeichnend für den Beruf der Erzieherin sind.
Die Tätigkeit als Erzieherin erfordert intensive soziale Interaktion und Belastbarkeit. Der tägliche Umgang mit Kindern verlangte ständige Aufmerksamkeit und emotionale Ausgeglichenheit.
Bei der Erzieherin wurden im Verlauf gesundheitliche Beschwerden festgestellt. Ein ärztlicher Bericht ergab, dass sie an einer depressiven Episode (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression) sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen PTBS) leidet. Die Beschwerden führten zu erheblichen Einschränkungen im Berufsalltag.
Aufgrund der Erkrankungen war die Erzieherin in der Ausübung der Tätigkeiten der Kinderbetreuung, -erziehung und -förderung eingeschränkt. Eine Rückkehr zur ursprünglichen Leistungsfähigkeit war nicht möglich, sodass ein langfristiger beruflicher Leistungsverlust vorlag. Daher entschied sich die Erzieherin eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsrente beantragen).

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die ERGO Lebensversicherung AG lehnte die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zunächst ab und erklärte den Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Der Rücktritt wurde auf eine angebliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gestützt. Der Versicherer machte geltend, dass ihm bei Antragstellung mehrere ärztliche Behandlungen aus der Zeit vor Vertragsschluss verschwiegen worden seien. Genannt wurden unter anderem Diagnosen wie eine somatoforme Störung, Migräne und Gelenkschmerzen sowie eine Zervikalneuralgie.
Die ERGO Lebensversicherung AG behauptete, die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Kenntnis dieser Umstände so nicht geschlossen zu haben. Daher verweigerte die ERGO Lebensversicherung AG zunächst jegliche Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Erzieherin beauftragte daraufhin die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Weiterverfolgung ihrer Forderungen.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wandten sich sodann vorwiegend gegen den erklärten Rücktritt. Sie machten geltend, dass die Voraussetzungen eines Rücktritts nach §§ 19 ff. VVG nicht vorlägen. Der Erzieherin sei kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen gewesen. Sie habe zu keinem Zeitpunkt auf die Entscheidungsfreiheit des Versicherers Einfluss nehmen wollen.
Im weiteren Verlauf reichten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ergänzende medizinische Unterlagen ein, um bestehende Verdachtsmomente zu entkräften. Unter anderem konnte geklärt werden, dass eine zunächst als Somatoforme Störung bezeichnete Diagnose tatsächlich organisch bedingt war. Die zugrunde liegende Erkrankung war zum Zeitpunkt der Prüfung bereits ausgeheilt. Zudem wurden weitere ärztliche Berichte nachgereicht, um den Gesundheitszustand umfassend zu dokumentieren.
Nach umfangreicher Korrespondenz und der Einholung eines Sachverständigengutachtens erkannte die ERGO Lebensversicherung AG schließlich ihre Leistungspflicht an. Die Erzieherin erhält seither die versicherte Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Rechtsanwälte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen finden Sie auch unter Berufsunfähig als Kindergärtnerin.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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