
Ein Bankkaufmann, der zuletzt als Marktbereichsleiter tätig war, hat infolge eines akuten neurologischen Ereignisses eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Multipler Sklerose erhalten. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten ihn bei der Erstellung eines aussagekräftigen Leistungsantrags. Der Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit schließlich an und begann mit der Zahlung der vereinbarten Rente.
In zuletzt gesunden Tagen war der Versicherungsnehmer als Marktbereichsleiter bei einer Bank beschäftigt. In dieser Funktion verantwortete er die umfassende Beratung von Privatkunden in Fragen der Vermögensanlage und Finanzierung. Dazu zählten unter anderem Investmentempfehlungen, die Begleitung von Immobilienfinanzierungen sowie die Beratung zu Altersvorsorgeprodukten.
Zu seinem Aufgabenbereich gehörte außerdem die Betreuung komplexer Vermögensverhältnisse, etwa im Rahmen von Erbschaften oder größeren Anlageentscheidungen. Der Bankkaufmann analysierte die Einkommens- und Vermögenssituation seiner Kunden und erarbeitete individuelle Anlagestrategien. Regelmäßig erstellte er zudem Chancen-Risiko-Analysen sowie umfassende Produktdokumentationen.
Als Marktbereichsleiter oblag dem Bankkaufmann außerdem die fachliche Führung von Mitarbeitern. Er beantwortete Rückfragen aus dem Team und priorisierte eingehende Kundenanliegen. Die Tätigkeit erforderte hohe Konzentrationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, mehrere Vorgänge gleichzeitig zu koordinieren.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der Versicherte erlitt ein akutes neurologisches Ereignis, in dessen Folge bei ihm eine Multiple Sklerose (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose) diagnostiziert wurde. Es handelt sich um eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems, die unter anderem zu kognitiven Beeinträchtigungen und Erschöpfungszuständen führen kann. Bereits kurz nach dem akuten Ereignis begann eine mehrwöchige stationäre Rehabilitationsmaßnahme.
Im Anschluss versuchte der Bankkaufmann im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Dabei zeigte sich, dass er bereits nach kurzer Zeit unter starken kognitiven Beeinträchtigungen und ausgeprägter Erschöpfung litt. Schnelle Informationsverarbeitung sowie die Priorisierung mehrerer gleichzeitiger Aufgaben waren ihm nicht mehr zuverlässig möglich.
Komplexe Beratungsgespräche und die gleichzeitige Bearbeitung mehrerer Kundenanliegen konnte der Bankkaufmann in der Folge nicht mehr im erforderlichen Umfang bewältigen. Einfache Routinetätigkeiten waren ihm zwar über kurze Zeiträume noch möglich, im Gesamtkontext seiner verantwortungsvollen Position erwiesen sie sich jedoch als nicht mehr leistbar. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Bankkaufmann, einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsente beantragen) zu stellen.
Um den Leistungsantrag bestmöglich vorzubereiten, wandte sich der Bankkaufmann an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Gemeinsam wurde geprüft, ob die gesundheitlichen Einschränkungen den nach den Versicherungsbedingungen erforderlichen Grad einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit erreichten. Maßgeblich war dabei, inwieweit die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit als Marktbereichsleiter noch anteilig ausgeübt werden konnte.
Zu diesem Zweck erstellten der Bankkaufmann in Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen detaillierten Tätigkeitsbericht. Darin wurde für einzelne Arbeitsabschnitte festgehalten, in welchem Umfang die jeweilige Aufgabe noch bewältigt werden konnte. Zudem wurde dargestellt, welche Auswirkungen die Multiple Sklerose auf die einzelnen Tätigkeiten hatte. Auf dieser Grundlage ließ sich der Grad der Berufsunfähigkeit nachvollziehbar darlegen.
Im Anschluss wurden die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und der vollständige Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente wegen Multipler Sklerose beim Versicherer eingereicht. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Bankkaufmanns an. Kurz darauf begann er mit der Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit als Bankkaufmann finden Sie hier.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen