Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid

Monteur erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-COVID-Syndrom

Ein Monteur aus der Automobilproduktion beantragte bei seinem Versicherer mithilfe von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit wegen Post-COVID-Syndrom, ADHS und Depressionen. Der Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit schließlich an und zahlt seither die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Tätigkeit als Monteur in der Automobilproduktion

In zuletzt gesunden Tagen war der Versicherungsnehmer als Monteur in einer Autofabrik tätig. Seine Aufgabe bestand darin, Bauteile am Fließband zu montieren und dabei körperlich anspruchsvolle Arbeitsschritte auszuführen. Über den gesamten Arbeitstag hinweg musste er sich wiederholt bücken und häufig zahlreiche Schrauben pro Tag lösen und wieder festziehen.

Diese Tätigkeit erforderte hohe körperliche Belastbarkeit sowie Konzentration, da jeder Arbeitsvorgang präzise und in kurzer Taktzeit auszuführen war. Die einzelnen, oft nur wenige Minuten dauernden Handgriffe wiederholten sich über den ganzen Arbeitstag hinweg zahlreiche Male, sodass sich die körperliche Beanspruchung insgesamt deutlich summierte.

Berufsunfähigkeit wegen Post-COVID-Syndrom

Der Monteur infizierte sich mit Covid-19, in dessen Folge sich ein anhaltendes Post-COVID-Syndrom mit chronischer Erschöpfung (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid) entwickelte. Begleitend traten eine ADHS-Symptomatik sowie depressive Beschwerden hinzu, die sich im Verlauf zunehmend verstärkten und sein Belastungsvermögen weiter einschränkten.

Die Kombination aus körperlicher Erschöpfung, Konzentrationsstörungen und depressiver Antriebslosigkeit machte es dem Monteur unmöglich, die körperlich fordernden und zugleich konzentrationsintensiven Arbeitsschritte am Fließband weiterhin auszuführen. Schließlich war er nicht mehr in der Lage, seiner Tätigkeit nachzugehen.

Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Um eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Post-COVID-Syndrom, ADHS und Depressionen zu begründen, musste der Monteur darlegen, dass er seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr ausüben konnte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten ihn dabei, seine Tätigkeit möglichst konkret und nachvollziehbar zu beschreiben.

Gemeinsam erstellten sie einen ausführlichen Tätigkeitsbericht, der dem Versicherer die Beeinträchtigungen anschaulich vor Augen führen sollte. Dabei wurden einzelne Arbeitsvorgänge, etwa das wiederholte Bücken sowie das Lösen und Festziehen von Schrauben, auf den gesamten Arbeitstag hochgerechnet, um die tatsächliche körperliche Belastung nachvollziehbar darzustellen.

Ergänzend wurden Angaben zu den behandelnden Ärzten, zum beruflichen Werdegang sowie zu den Einkommensverhältnissen zusammengetragen und in die Antragsunterlagen eingearbeitet. Nach Fertigstellung und Einreichung des vollständigen Leistungsantrags erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit an. Seither erhält der Monteur die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-COVID-Syndrom an Monteur.